Kapitalismus
ursprünglich kritisch gemeinte Bezeichnung für eine historische Epoche, in der das kapitalistische Wirtschaftssystem vorherrscht. Dieses Wirtschaftssystem ist gekennzeichnet durch privates Eigentum an den Produktionsmitteln und damit freies Untemehmertum, Lohnarbeit, marktwirtschaftlichen Wettbewerb und rationale Kosten-Nutzen-Abwägungen. Eine wesentliche Voraussetzung für die kapitalistische Wirtschaftsordnung ist die Trennung von Politik (Militärwesen, Gesetzgebung und Verwaltung) und Wirtschaft. Sie wird durch die konstitutionell verankerte Freiheiten der Bürger garantiert. Der Staat hat nur eine subsidiäre Funktion, auch wenn er mit Steuern und Verordnungen regulierend in die privaten Eigentumsrechte eingreift. Diese Eingriffe haben unter dem Einfluss des Sozialismus im sog. Wohlfahrtsstaat des 20. Jh. erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Entstehung des Kapitalismus ist historisch umstritten. Karl MARX hatte den Scheidungsprozess des Arbeiters vom Eigentum an seinen Arbeitsbedingungen betont, d.h. die Konzentration des Eigentums in der Phase der ursprünglichen Akkumulation. Gleichzeitig damit entstand der moderne Arbeitsmarkt. Wichtig ist zweifellos auch der Prozess der Industrialisierung, der Konzentration der Produktion in Fabriken. Joseph A. SCHUMPETER unterstrich die Rolle des kommerziellen, industriellen und finanziellen Bürgertums, dessen Aufstieg und Verfall seiner Ansicht nach die Epoche des Kapitalismus begleitet. Er kennzeichnete die Ära als Kultur der Ungleichheit und des Familienvermögens. Allgemein anerkannte Leistung des Kapitalismus ist die Akkumulation von produktivem Kapital und damit die Steigerung der - Produktivität menschlicher Arbeit mit zuvor unbekannten Wachstumsraten. Diese Leistung wurde neben den Entwicklungen in der Technologie durch die Hervorbringung eines gewaltigen Surplus (Produktionsüberschuß) und durch seine Konzentration auf die Akkumulation ermöglicht. Die von den Kapitalismuskritikern immer wieder betonte Ungleichheit spielt in diesem Zusammenhang eine funktionale Rolle. Die Dynamik des Kapitalismus wird zudem aus der Konkurrenz gespeist: Jeder Kapitalist versucht sein ausgelegtes Kapital durch den Verkauf von Waren mit Gewinn zurückzugewinnen, und alle anderen tun das Gleiche. Im Bestreben, sein eigenes Kapital zu beschützen, sucht der individuelle Kapitalist durch Innovation, aber auch durch Wettbewerbsbeschränkungen eine marktbeherrschende Position einzunehmen. Die Dynamik wird durch den Druck steigender Löhne infolge der Organisierung der Arbeiterklasse (Sozialismus) noch gesteigert. Denn steigende Löhne lösen eine Substitution von Arbeit durch Kapital aus. Bei unzureichender effektiver Nachfrage wird die Gefahr von Arbeitslosigkeit heraufbeschworen. Der Kapitalismus tendiert zur Instabilität (Krisentheorie). Der moderne Kapitalismus unterscheidet sich in wesentlichen Zügen von seiner klassischen Variante, der Epoche des 19. Jh. Wie bereits SCHUMPETER festgestellt hatte, ist das kapitalistische Bürgertum nicht mehr gesellschaftsbestimmend. Die Arbeiter haben sich zu Bürgern emanzipiert. Das Kapitaleigentum wurde weitgehend entpersönlicht. Die Leitung der kapitalistischen Unternehmen liegt in Händen von Managern, weshalb auch von Manager-Kapitalismus gesprochen wird. Und die Rolle des Staates hat enorm zugenommen: Er versucht, die Instabilität des Markts aufzufangen und das Marktversagen zu korrigieren. Literatur: Heilbroner, R.L. (1985), Schumpeter, J.A. (1942)
ist die Bezeichnung für ein Wirtschaftssystem, in dem Kapital und Produktionsfaktoren sich in privater Hand befinden. Die einzelnen Unternehmen entscheiden selbständig über ihre eigene Planung (Gegensatz: Planwirtschaft), streben nach Gewinn und stehen untereinander im Wettbewerb. Ordnungspolitische Grundlage in der Bundesrepublik ist das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft (siehe auch Wirtschaftswunder). Man unterscheidet den Frühkapitalismus (Renaissance, 14.-16. Jahrhundert; Fugger, Welser, Medici), den Hochkapitalismus (19. Jahrhundert) und den jetzt herrschenden Spätkapitalismus. In der Arbeitsverfassung der Bundesrepublik ist der Gegnerbezug zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch das Prinzip der Sozialpartnerschaft gemildert. Siehe auch Mitbestimmung, BetriebsverfassungsG.
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