Marktwirtschaft
Wirtschaftssystem, bei dem die Pläne und Dispositionen der einzelnen Wirtschaftssubjekte auf der Grundlage einer freien - Preisbildung koordiniert werden. Walter EUCKEN bezeichnet sie mit Verkehrswirtschaft als System von Tauschwirtschaften. Der freie Wettbewerb ist dabei für die Marktwirtschaft so wesentlich, dass sie auch Wettbewerbswirtschaft genannt wird. Der Wettbewerb erfüllt in der Marktwirtschaft nicht nur die Aufgabe der Koordination in horizontaler und vertikaler Hinsicht, sondern auch die der ständigen Steuerung des wirtschaftlichen Geschehens und der Stimulierung der Leistung. Die Ordnungs-, Steuerungs- und Gleichgewichtsfunktionen sollen sicherstellen, dass die Produktion der Konsumentensouveränität unterworfen ist und zugleich zur höchstmöglichen Wohlfahrt in der Gesellschaft führt. Die Grundlagen der Theorie der Marktwirtschaft können in den Werken der klassischen Nationalökonomen gesehen werden. Bei ihrer Analyse des Wettbewerbs (der »invisible hand« von Adam SMITH) und der sich über die - Preise selbststeuernden Wirtschaft diskutierten sie ein rudimentäres Modell der Wettbewerbswirtschaft. Seit David RICARDO bis hin zur modernen Theorie wird die Marktwirtschaft als geschlossenes System behandelt. Es wurde immer weiter ausgebaut und formalisiert (Francis Y. EDGE-WORTH, Marktformenlehre von Heinrich v. STACKELBERG, funktionsfähiger Wettbewerb oder »workable competition« von John M. CLARK). Ferner wurden immer klarer die Bedingungen formuliert, unter denen ein Marktwirtschaftssystem ein bzw. mehrere (lokale oder globale) stabile Gleichgewichte besitzt (z.B. Kenneth J. ARROW, Gerard DEBREU). Während die Physiokraten sowie einige der klassischen Nationalökonomen an die prästabilierte Harmonie in einer liberalen Ordnung glaubten und ihre Nachfolger den Liberalismus zum Dogma erhoben, erkannte u.a. schon Adam SMITH, dass dem Wettbewerb und seiner Verwirklichung Grenzen gezogen sind und Marktversagen ein emstzunehmender Tatbestand ist. So wurde schon frühzeitig betont, dass der Wettbewerb in gewissen Bereichen (z.B. Geldordnung, Versorgungsbetriebe) nicht die ihm zugesprochene Ordnungsfunktion erfüllen kann. Gleichzeitig wurde gesehen, dass das Eigeninteresse der Wirtschaftssubjekte als Triebfeder des Wettbewerbs nur so lange seine Aufgabe für die marktwirtschaftliche Ordnung erfüllt, als es durch eben diesen Wettbewerb gezügelt und gesteuert wird. Durch Einbau bestimmter konstituierender Prinzipien in die Rechtsordnung (Wirtschaftsverfassung) muss die Wirksamkeit des Wettbewerbs sichergestellt werden. Dabei geht es um Normen, welche die private Autonomie einschränken, sofern diese auf Hemmungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs gerichtet ist (Neoliberalismus). Auch mit seiner Wirtschaftspolitik greift der Staat regulierend und lenkend in das marktwirtschaftliche System ein (»Marktpolizei«). Diese Regulierung gewährleistet jedoch nicht, dass auch die gesamtwirtschaftlichen Ziele wie Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität usw. erfüllt werden. Obwohl das Prinzip der Selbststeuerung durch den Wettbewerb als notwendige Bedingung erkannt wird, muss es im makroökonomischen Bereich durch Maßnahmen der Globalsteuerung ergänzt werden (gelenkte Marktwirtschaft). Wenn die Einkommensverteilung und Vermögensverteilung den Marktkräften allein überlassen bleibt, entsprechen die Ergebnisse gewöhnlich nicht den in der Gesellschaft vorherrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen. Regulierende staatliche Aktivitäten und soziale Einrichtungen haben infolgedessen den gesellschaftlichen Normen entgegenzukommen, ohne das Funktionieren der Wettbewerbsordnung zu gefährden. Geprägt vom neo-(bzw. ordo-)liberalen Gedankengut setzte sich in der BRD nach 1948 als konkrete Wirtschaftsordnung die Soziale Marktwirtschaft durch. Literatur: Lampen, H. (1992). Vaubel, R., Barbier, H.D. (1986)
Wirtschaftsordnung, in der die Steuerung des Wirtschaftsprozesses ausschließlich durch die sich frei am Markt bildenden Preise erfolgt. Kennzeichnend dafür sind das Recht auf Privateigentum, freier Wettbewerb, Konsum- und Gewerbefreiheit sowie freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes.
(auch: Verkehrswirtschaft) ist eine Wirtschaftsordnung, die folgende Merkmale aufweist: 1. Privateigentum an Produktionsmitteln, 2. eigene Wirtschaftspläne von Staat, Unternehmen und Verbrauchern für öffentliche Investitionen und Ausgaben, Güterproduktion und Konsum, 3. Ausgleich der Märkte (Markt) durch freie Preisbildung und 4. möglichst geringe Eingriffe des Staates. Marktwirtschaft läßt sich grob unterteilen in die freie Marktwirtschaft, die zum Liberalismus neigt, und die Soziale Marktwirtschaft.
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