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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Investition

(= Sachvermögensbildung) Erwerb von Produktionsanlagen (einschl. selbsterstellter Anlagen) zur Erhaltung (Ersatzinvestition, Reininvestition), Ausdehnung (Erweiterungsinvestition) und Verbesserung (Rationalisierungsinvestition) des reproduzierbaren volkswirtschaftlichen Anlagevermögens sowie Veränderungen des Vorratsvermögens in einem bestimmten Untersuchungsgebiet und Zeitraum (Stromgrößen). Durch Investition wird ein Teil des volkswirtschaftlichen Güterangebotes der Verwendung für gegenwärtigen produktiven und konsumtiven Verbrauch und Export vorenthalten (I-S-Gleichheit). Durch Investition ändert sich der Bestand an Sachvermögen (Bestandsgrößen). Dabei sind zu unterscheiden: a) Bruttozugänge zum Anlagevermögen und Vorratsveränderungen: Bruttoinvestitionen; b) Bruttozugänge zum Anlagevermögen abzüglich Abgänge: Reinzugänge; c) Bruttozugänge zum Anlagevermögen abzüglich Abschreibungen: Nettoanlageinvestitionen; d) Nettoanlageinvestitionen zuzüglich Vorratsveränderungen: Nettoinvestitionen. Die statistische Praxis hält sich bei der Abgrenzung von Investitionen konsequent an das Stromgrößenkonzept. Denn bei Orientierung an Bestandsänderungen sind unterschiedliche Bewertungskonzepte (bei Vorräten) und preisbedingte Wertsteigerungen beim Anlagevermögen (zu Wiederbeschaffungspreisen) mit in Rechnung zu stellen. Die Nettoinvestition kann einen positiven Wert oder einen negativen Wert (Desinvestition) annehmen. Sie bringt eine Erhöhung oder eine Verringerung des im reproduzierbaren Sachvermögen gebundenen Kapitals zum Ausdruck und ist das Resultat von Zugängen an neuen Anlagen einerseits, Verschleiss beim vorhandenen Kapitalbestand andererseits (infolge wirtschaftlicher oder technischer Alterung sowie produktionsbedingter Abnutzung); hinzu kommen positive oder negative Anderungen der Vorratsbestände. Eine Unterscheidung von Erweiterungsinvestitionen und Verbesserungsinvestitionen ist im konkreten Fall stets außerordentlich schwierig, da i.d.R. mit Erweiterung des Sachkapitalbestandes Verbesserungen einhergehen. Nach Verwendungsarten unterscheidet man in der Gliederung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Zugänge beim a) Anlagevermögen (Anlageinvestitionen);
1. Bauvermögen (Bauinvestitionen),
2. Ausrüstungsvermögen (Ausrüstungsinvestitionen); b) Vorratsvermögen (Lagerinvestitionen). Zugänge oder Wertänderungen bei anderen Kategorien des Volksvermögens fallen herrschendem Spachgebrauch und statistischer Praxis zufolge nicht unter den Investitionsbegriff. Der - Wirtschaftssektor private Haushalte führt definitionsgemäss keine Investitionen durch, da die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände als Konsum und der private Wohnungsbau als unternehmerische Tätigkeit aufgefaßt werden. Auch beim Staatssektor werden bedeutsame vermögenswirksame Aktivitäten nicht als Investitionen behandelt (z.B. Errichtung militärischer Anlagen). Für öffentliche Tiefbauten werden nur Bruttoanlageinvestitionen gebucht. Es wird die Annahme gemacht, dass ihr Wert durch laufende Reparaturen erhalten bleibt. Diese gehen als Vorleistungen des Staates in den Staatsverbrauch ein. Bruttoinvestitionen im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind neben den Käufen von neuen Anlagen und selbsterstellten Anlagen auch Käufe abzüglich Verkäufe von gebrauchten Anlagen und Land (zwischen den einzelnen Sektoren, ausgenommen Haushalte und Ausland). Die Investitionen sind gemäss der Ex-post-Argumentation im Sinne von widow\'s cruse, die in der - postkeynesianischen Verteilungstheorie eine Ex-ante-Substantiierung erhält, für die - Einkommensverteilung hochbedeutsam: Investitionen schaffen unter bestimmten Umständen ein Gewinnklima, das seinerseits erneut und verstärkt Investitionen begünstigt. Im Rahmen der makroökonomischen Theorie wird darüber hinaus der Einkommens- und Kapazitätseffekt von Investitionen unterstrichen. Der Einkommenseffekt rührt von ihrer Qualität als Komponente der volkswirtschaftlichen Nachfrage und den darauf begründeten Multiplikator-und Akzeleratorwirkungen her. Der Kapazitätseffekt induziert und trägt maßgeblich das wirtschaftliche Wachstum, weil er die Erhöhung des Produktionspotentials durch Erweiterung des volkswirtschaftlichen - Kapitalstocks zum Ausdruck bringt. Ein mittelbarer Kapazitätseffekt ist den Investitionen insofern zu eigen, als der - technische Fortschritt weitgehend an die Investitionen gekoppelt ist. Diese sog. Rationalisierungsinvestitionen stehen (bei arbeitssparendem technischen Fortschritt) in beschäftigungspolitischem Verruf. Einer Volkswirtschaft, die auf quantitatives Wachstum zu verzichten bereit ist, sollte es jedoch gelingen, an die Stelle des Übels Arbeitslosigkeit das Gut Freizeit zu setzen, z.B. in Form verkürzter Lebensarbeitszeit (Freizeitökonomik). Die Alternative eines Vorgehens gegen Rationalisierungsinvestitionen birgt die Problematik a) eines Verzichts auf bessere Nutzung der (erschöpfbaren) Ressourcen, b) einer Schwächung der Gewinnanreize (Gewinn), c) einer Vernachlässigung der aus dem technischen Fortschritt resultierenden Kräfte, die den Wettbewerb intensivieren, d) einer Schädigung der inländischen Wirtschaftsinteressen gegenüber Auslandskonkurrenz, die ungehemmt rationalisieren kann. Wirtschaftsgeschichtlich zeigen sich lange Wellen der Investitionskonjunktur, die zur Gründerzeit um 1875, im Jahrfünft vor dem
1. Weltkrieg und am Ende der 50er Jahre Höhepunkte erreichten, in der ersten Hälfte der 80er Jahre des vorigen und der 30er Jahre dieses Jh. hingegen Täler aufwiesen (KONDRATIEFF-Zyklen). F.G. Literatur: Stobbe, A. (1994). Stobbe, A. (1987)





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