Abschreibungen
Beträge, welche die Wertminderung des Anlagevermögens erfassen. Das Anlagevermögen verliert an Wert durch Abnahme der Summe an potentiellen Diensten aufgrund von rein technisch bedingtem - Kapitalverschleiss sowie durch Sinken des Wertes der abzugebenden Dienste aufgrund von Nachfrageänderungen und technischem Fortschritt. Nach der Verteilung der Wertminderung über die Zeit unterscheidet man lineare, degressive und progressive Abschreibungen. a) In betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Wahl der Abschreibungsmethode oft eine Zweckmäßigkeitsfrage (lineare und degressive Abschreibungen werden bevorzugt). b) Volkswirtschaftlich muss die Abschreibungssumme jeweils dem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen. Soll z.B. bei positivem Zinssatz und konstanter Periodenkapazität die Reinvestition gleich dem Werteverzehr sein, so folgt daraus eine progressive Abschreibung. In der - Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden auf der Grundlage geschätzter Nutzungsperioden lineare Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen. Literatur: Haslinger, F. (1995). Brümmerhoff, D. (1995). Stobbe, A. (1994)
Begr. f. die Wertminderung des Anlagevermögens (eines Unternehmens) bzw. des reproduzierbaren Anlagevermögens (einer Volkswirtschaft) im Laufe einer Rechnungsperiode durch technischen Verschleiß und wirtschaftliches Veralten.
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