Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Arbeitslosigkeit

Begr. f. d. fehlende Beschäftigungsmöglichkeit eines Teils der arbeitsfähigen und arbeitswilligen, beim herrschenden Lohnniveau auch arbeitsbereiten Arbeitnehmer. Die A. kann durch ein gesamtwirtschaftlich, regional oder sektoral bedingtes Defizit an Arbeitsnachfrage verursacht sein. Bei stark steigender Zahl der Erwerbspersonen kann die A. auch durch einen Arbeitsangebotsüberschuss bedingt sein. In Deutschland werden als arbeitslose Arbeitnehmer grundsätzlich nur diejenigen erfasst, die sich beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet haben. Es ist ein wichtiges Ziel der Wirtschaftspolitik, die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten. Die A. wird neben der absoluten Zahl der Arbeitslosen v. a. durch die Arbeitslosenquote ausgedrückt. Ob das Problem der A. ein anhaltend gravierendes oder vorübergehend nur weniger Besorgnis erregendes ist, ist auch aus der Gegenüberstellung der Zahl der Arbeitslosen und der Zahl der offenen Stellen (erfasst von der Bundesanstalt für Arbeit) ersichtlich.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Arbeitslosenquote
 
Arbitrage
 
Weitere Begriffe : GATT | Münzen | Grenzrate der Substitution
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.