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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Arbitrage

(engl. arbitrage) Als Arbitrage wird in der strengen Definition eine Transaktion bezeichnet, bei der ein risikoloser Profit durch ausgleichende Finanztransaktionen erzielt werden kann. In einem weiteren Sinn liegt auch Arbitrage vor, wenn ein Bestand so umgeschichtet werden kann, dass ohne eine Veränderung der Risikoposition die erwartete Rendite gestiegen ist. Unter dem Begriff der Ausgleichsarbitrage oder Differenzarbitrage spricht man von Finanzprodukten mit identischen Eigenschaften, die sich ausschließlich im Preis unterscheiden. Arbitragemöglichkeiten können sich ergeben, wenn auf unterschiedlichen Märkten (etwa Regionalbörsen) zum gleichen Zeitpunkt identische Wertpapiere zu unterschiedlichen Preisen gehandelt werden. Durch moderne Kornmunikationssysteme und Datenverarbeitung treten größere Preisunterschiede jedoch kaum mehr auf. Von Arbitrage spricht man auch, wenn auf dem Terminmarkt und auf dem Kassamarkt Wertpapiere bzw. Finanzkontrakte in einem Preisverhältnis angeboten werden, das durch Cost of Carry rbitrage bei Verfall des Terminkontraktes zu einem risikolosen Gewinn genutzt werden kann (siehe auch Kassageschäft; Termingeschäft; Option).





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