Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rendite

Rendite ist die tatsächliche Verzinsung eines Kapitals (siehe Effektivverzinsung).
Berechnung der Rendite von Sparanlagen mit unterjähriger Zinsgutschrift
t = Anzahl der Zinstermine

Rendite

Berechnung des Zinsertrages der Anleger zum jeweiligen Zinstermin

Rendite

Berechnung der Stückzinsen in DM und %
Die Stückzinsen muss der Käufer einer Anleihe dem Verkäufer erstatten. Der Stückzinsbetrag ist dem Kaufpreis (It. Börsenkurs) hinzuzurechnen.

Rendite

Verzinsung des Kapitaleinsatzes eines Anlegers pro Jahr

Rendite

Berechnung des effektiven Jahreszinses, wenn die Anleihe bis zur Fälligkeit behalten wird. (Die Börsenformel ist eine überschlägige Faustformel zur Renditeermittlung.)

Rendite

AlBD-Renditeformel
i = Zinszahlung im i-ten Jahr u = Fälligkeit der Anleihe

Rendite

Berechnung des effektiven Jahreszinses bei abgezinsten Sparbriefen und Zerobonds.

Rendite

Siehe auch: Aktienrendite, Effektivverzinsung, Obligationenrendite

Maß für die tatsächliche Verzinsung einer Kapitalanlage; i. d. R. als Prozentsatz pro Jahr ausgedrückt. Die Anlagerendite oder Effektivverzinsung festverzinslicher Wertpapiere ist die für die Laufzeit (oder Restlaufzeit) ermittelte Durchschnittsrendite. Sie berücksichtigt neben der Nominalverzinsung auch den Gewinn oder Verlust, der sich aus der Differenz zwischen Ausgabe-(Ankaufs-)Kurs und dem Fälligkeits-(Verkaufs-)Kurs des Wertpapiers ergibt. So kann ein Wertpapier mit einer Nominalverzinsung von 5 % eine höhere Rendite (z. B. 5,25 %) oder eine niedrigere Rendite (z. B. nur 4,78 %) erbringen. Vgl. Effektivzins.

Angabe des jährlichen Ertrags in Relation zum investierten Kapital.

(engl. annual rate of return, return of investment) Das Verhältnis zwischen dem ex post realisierten Ertrag einer Investition zum Kapitaleinsatz (Kapital) kann durch die Rendite beschrieben werden. Üblicherweise wird die Rendite in Prozent angegeben, wobei der ursprüngliche Kapitaleinsatz (100%) berücksichtigt wird. Beispiel: Eine Investition in Höhe von 20 000 € mit einer Gesamtrückzahlung von 25 000 € führt zu einem realisierten Ertrag von 5000 €. Bezogen auf den ursprünglichen Kapitaleinsatz beträgt die Rendite 25 %. Oft wird die Rendite bezogen auf den Zeitraum von einem Jahr (p. a., lat. = per anno) angegeben. Wenn im obigen Beispiel der Ertrag nach zwei Jahren erzielt wurde, so ergibt dies bei einfacher Zinsrechnung, also ohne Zinseszins (Zinsen), 12,5 % p. a. Im Geschäftsverkehr wird heute jedoch die jährliche Rendite nicht mittels einfacher Zinsrechnung, sondern zinseszinslich bestimmt. Im Beispiel ergäbe sich bei Rechnung mit Zinseszins eine Rendite von etwa 11,8 % p. a.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Realkreditinstitute
 
Rente
 
Weitere Begriffe : Absatzplanung | Schachtelprivileg | Preisdifferenzierung
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.