Effektivzins
Bezeichnung für den Zinssatz insbesondere bei Krediten, der alle Kosten einschließt und diese als jährlich zu entrichtender Prozentsatz vom ausgezahlten Betrag ausdrückt. Der Effektivzins ist zwingend in jedem Vertrag über einen Verbraucherkredit anzugeben. In einer vereinfachten Formel kann der Effektivzins bei einmaligen Kosten und Berücksichtigung Diese Formel ist mathematisch nicht exakt, da die Einmalkosten auf die Laufzeit gleichmäßig verteilt werden. Bei Verbraucherkrediten ist deshalb die sogenannte 360-Tage-Methode vorgeschrieben, bei der unterjährige Zahlungen und Einmalkosten finanzmathematisch so mit Zinseszinsen verteilt werden, dass eine Kontrollrechnung mit jährlicher Zinsbelastung unter Verwendung des Effektivzinssatzes genau die Gesamtsumme der gezahlten Zinsen und Gebühren ergeben würde. Dieser Effektivzins kann nur mit Hilfe von Elektronischen Rechnern im sogenannten iterativen(= schrittweisen) Verfahren ermittelt werden. Nach einer Vorschrift der Europäischen Union wird diese Berechnungsvorschrift abgelöst werden durch eine rein finanzmathematische Methode, bei der alle Zahlungsströme finanzmathematisch verzinst werden. Sie gilt bei der Geldanlage als die /SMA-Methode. Wirtschaftlich ist auch diese Methode kritisch zu sehen, da in der Praxis eine Wiederanlage zum Effektivzins regelmäßig nicht möglich ist. Die Formel für den Effektivzins entspricht der Formel für die Rendite bei der Geldanlage.
Bei Krediten mit veränderlichen Kreditkonditionen ist nach dem Verbraucherkreditgesetz ein anfänglicher effektiver Jahreszins anzugeben.
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