Kredit
Tausch von Gegenwartsgütern gegen Zukunftsgüter. Überwiegend beinhalten Kreditgeschäfte die zeitweilige Überlassung von Kaufkraft durch den Kreditgeber (Gläubiger) und die Verpflichtung des Kreditnehmers (Schuldner) zur vereinbarungsgemäßen Zinszahlung und Rückerstattung des Kreditbetrages in der Zukunft. Der vom Kreditnehmer zu entrichtende Zins ist ein Entgelt für die zeitweilige Verfügung über fremde Mittel (Fremdkapital). Neben der Aufgabe, einen Ausgleich zwischen dem Liquiditätsverzicht des Kreditgebers und dem erwarteten Ertrag der Kapitalnutzung durch den Kreditnehmer zu schaffen, soll der Zins das Geldkapital an den Ort der besten Verwendung lenken (Allokationsfunktion). In modernen Volkswirtschaften tritt der Kredit in mannigfaltiger Form auf. a) Kreditgeber: Bankkredite (z.B. Kontokorrent-, Wechseldiskont-, Lombard-, Bau- bzw. Hypothekarkredite), Handelskredite (Kunden- oder Lieferantenkredite), andere private oder öffentliche Kredite, Kredite des Auslands sowie im Falle mehrerer Gläubiger sog. Gemeinschaftsoder Konsortialkredite; b) Formelle Ausgestaltung: Neben Buchkrediten bestehen verbriefte Kreditbeziehungen (securitization), z.B. Schuldscheindarlehen oder Anleihen (synonym: Schuldverschreibungen und Obligationen), die ggf. an der Börse gehandelt werden; c) Verwendungszweck: z.B. Investition-, Produktions-, Konsumtion-, Bau-, Zwischenfinanzierungs-, Effekten-, Außenhandels-, Überbrückungs- oder Sanierungskredite, Anschaffungsdarlehen; d) Besicherung: Nach der jeweiligen Sicherheit werden gedeckte Personal- oder Realkredite unterschieden und von ungedeckten Krediten (Blankokrediten) abgegrenzt; e) Kreditobjekt: Anstatt eines Geldbetrages (Geldleihe) können Banken auch ihre Bonität bzw. Kreditwürdigkeit mittels eines Zahlungsversprechens verleihen (Kreditleihe); f) Kreditdauer: kurz-, mittel- und langfristige Kredite.
Je nach Fristigkeit bzw. Zinsbindungsdauer eines Kredites fallen als Entgelt für die überlassene Kaufkraft Zinsen in unterschiedlicher Höhe an (Zinsstruktur). Auch Bonitätseinschätzungen wirken sich in Gestalt von Risikoprämien auf die Zinshöhe aus. Besondere Bedeutung kommt dem Kredit im Rahmen der Geldschöpfung zu. Die Kreditverflechtung in einer Volkswirtschaft wird durch die Finanzierungsrechnung dargestellt. Literatur: Falter, M. (1987). Köhler, C. (1977)
Abgeleitet vom lat. credere, Vertrauen schenken. (1) I. e. S. Begr. für die Überlassung von Kaufkraft (i .d. R. in Geldform) auf Zeit und unter bestimmten Bedingungen. Dafür ist dem Kreditgeber ein Zins als Entschädigung für den Nutzungsverzicht zu zahlen. (2) I. w. S. Begr. für das Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person oder eines Unternehmens, Schuldverpflichtungen zu erfüllen (Kreditwürdigkeit). Kredit ist gegenüber Darlehen der umfassende Begr., da er sich nicht nur auf den Geldkredit (die Geldleihe) erstreckt, sondern auch andere Kreditarten, wie Akzeptkredit, Avalkredit, Diskontkredit, Warenkredit umfasst.
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