Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zinsstruktur

Begr. f. d. Verhältnis der verschiedenen effektiven Zinssätze auf den Geld-, Kredit- und Kapitalmärkten in einer bestimmten Periode zueinander; resultierend aus Angebot und Nachfrage auf den Finanzmärkten. Die unterschiedlichen Höhen der Zinssätze ergeben sich aus der Differenzierung der Bonität der Kreditnehmer, der Fristigkeit, der Denominierung, der Art und dem Volumen der (Geld/Kapital)Anlage durch die Investoren. I. d. R. werden die Zinsstrukturen festverzinslicher Wertpapiere (Rentenpapiere) gleicher Bonität, Restlaufdauer und Höhe (Denomination) dargestellt. Im Regelfall liegen die langfristigen Zinssätze über den kurzfristigen; ist das Gegenteil der Fall, spricht man von einer inversen Zinsstruktur. Vgl. Zinsgefälle.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zinsarbitrage
 
Zugewinngemeinschaft
 
Weitere Begriffe : Geld | Termingeschäft | Mitbestimmung
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.