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Ausgabe 2017
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Avalkredit

Bürgschaftsübernahme einer Bank gegenüber dem Gläubiger eines guten Kunden für Verbindlichkeiten dieses Kunden.

Kredit, bei dem ein Finanzinstitut (Avalkreditgeber) für und im Auftrag eines Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber einem Dritten (Begünstigten) im Inland oder im Ausland die Haftung für einen bestimmten Geldbetrag durch Bereitstellung einer Bankbürgschaft oder einer Bankgarantie übernimmt. Das Finanzinstitut stellt hierbei keine eigenen Mittel, sondern nur seine Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Es wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der eigentliche Schuldner nicht fristgerecht bezahlt bzw. seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der A. dient insb. für Gewährleistungen im Außenhandel, wie zur Absicherung von Steuer- und Zollverpflichungen oder Frachtkosten. Konnossementgarantie. Für einen A. verlangen die Finanzinstitute Avalprovision; sie beträgt - in Abhängigkeit von der Laufzeit, Bonität der Kreditnehmer, Art der abzusichernden Risiken, Stellung von Sicherheiten und deren Qualität - üblicherweise 0,5 % bis 3 % p. a. vom Wert der herausgegebenen Avalurkunden; zusätzlich wird i. d. R. je Urkunde eine Ausfertigungsgebühr in Rechnung gestellt.





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