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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Arbeitnehmer

(engl. employee) Arbeitnehmer sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und für den Arbeitgeber abhängigen (nichtselbständige) Arbeiten verrichten. Abhängigkeit bedeutet, dass die Art, Zeit, Dauer und der Ort der Arbeit von den Weisungen des Arbeitgebers bestimmt werden. I. d. R. besteht auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber (Lohn, Gehalt, Tarifvertrag); daher ist der Arbeitnehmer besonders zu schützen (Arbeitsschutz, Arbeitszeitgestaltung, Kündigung). Zu den Arbeitnehmern gehören die Auszubildenden (Lehrlinge), die Arbeiter und die Angestellten. Keine Arbeitnehmer sind nach deutschem Arbeitsrecht, i. Ggs. zum europäischen Recht, Richter, Beamte und Soldaten, die geschäftsführenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts.





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