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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Arbeitgeber

(engl. employer) Der Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person (meistens Unternehmer oder Staat), die mindestens einen Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Aus diesem Beschäftigungsverhältnis ergeben sich Pflichten und (echte, die insbesondere in den §§ 611 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Neben der Fürsorgepflicht und der Pflicht, für seine Besrhitf1igten Zeugnisse auszustellen, ist der Arbeitgeber insbesondere zur Lohn bzw. Gehaltszahlung (Lohn) und zur Leistung seines Anteils an der Sozialversicherung der Arbeitnehmer verpflichtet hat das Recht, seinen abhängig Beschäftigten Weisungen zu erteilen und ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu kündigen (Kündigung). In Kapitalgesellschaften treten Angestellten Geschäftsführer (Geschäftsführung), Vorstandsmitglieder (Vorstand) und andere leitende Nichtgesellschafter mit Arbeitgeberfunktionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.





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