Vorstand
Organ einer Aktiengesellschaft, das gemäß Gesetz zur Geschäftsführung des Unternehmens berechtigt und verpflichtet ist.
(engl. board, executive directors) Der Vorstand ist das gesetzlich vorgeschriebene geschäftsführungs und vertretungsbefugte Organ einer Aktiengesellschaft (AG), eines Vereins oder einer Genossenschaft. Der Vorstand der AG wird vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von maximal fünf Jahren bestellt. Seine Mitglieder können auch Nicht ktionäre sein. Setzt sich der Vorstand aus mehreren Personen zusammen, so steht diesen die + Geschäftsführung gemeinschaftlich zu. Weisungen von Hauptversammlung und Aufsichtsrat binden den Vorstand nicht; er muss den Aufsichtsrat jedoch über die Situation der Gesellschaft und über Geschäfte von erheblicher Bedeutung informieren. Für Genossenschaften und Vereine gilt im Wesentlichen das Gleiche. Allerdings müssen die Mitglieder des Vorstands hier Genossen bzw. Vereinsmitglieder sein.
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