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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Sozialversicherung

»Schon im Februar d. J. haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschliesslich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmässig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein wird. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von Neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit umso grösserer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewusstsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen grössere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen.« Die »Kaiserliche Botschaft Wilhelm I.« vom 17. November 1881 ist die Geburtsurkunde der deutschen Sozialversicherung. Reichskanzler Otto von Bismarck schuf sie zur Beruhigung der aufgebrachten Arbeiterklasse. Deswegen wurde sie gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und materielle Not im Alter versichert. 1883 kam dann das Gesetz zur Kranken-, 1884 die Unfallversicherung. 1889 begann die staatliche Altersversorgung mit dem Gesetz über die Alters- und Invaliditätssicherung. Jeder sollte mit einem Mindestbetrag für seine Altersvorsorge aufkommen. Und durch einen Arbeitgeberanteil und Staatszuschüsse wurde eine Grundversorgung garantiert. Eine Altersrente gab es ab 70 Jahren. 1911 wurden dann auch die Angestellten versicherungspflichtig. Das führte dazu, dass heute 90 Prozent aller Erwerbstätigen Mitglied der Rentenversicherung sind. In der Sozialversicherung dominiert das Prinzip der Solidarität. Demnach ist die Sozialversicherung ein Teil der staatlichen Sozialpolitik und bezweckt über die Beiträge einen sozialen Ausgleich.

Mit einer Sozialversicherung werden die finanziellen Risiken bestimmter Lebenssituationen abgedeckt. Solche Lebenssituationen sind Krankheit, Berufsunfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Alter, Tod u.a. In der Regel besteht eine gesetzliche Pflicht zur Sozialversicherung, die nur in Ausnahmefällen erlischt. Das deutsche System der Sozialversicherung geht auf die Initiative des deutschen Reichskanzlers Otto Fürst Bismarck zurück. Ende des 19. Jahrhunderts wurden drei Säulen des Sozialversicherungssystems errichtet. Der 1881 öffentlich verkündeten Einführung eines Sozialversicherungssystems folgte 1883 die Schaffung der Krankenversicherung, 1884 der Unfallversicherung und 1889 der Invaliditäts- und Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sind bis heute die drei großen Sozialversicherungssysteme, die einen umfassenden Schutz der Bürger gegen Armut und Not bei Krankheit, Invalidität, Berufsunfall und Ausscheiden aus dem Arbeitsleben garantieren. Sie wurden 1927 erweitert um die Arbeitslosenversicherung und 1995 um die Pflege Versicherung. Auch diese beiden Versicherungen sind Zwangsversicherungen.





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