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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialversicherung

(GKV) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Sozialversicherung. Die Beiträge werden nach dem Umlageverfahren erhoben. Der Beitrag richtet sich allein nach der Höhe des Einkommens bis zur Bemessungsgrenze. Das Alter und der Familienstand spielen keine Rolle. Es wird also umverteilt. In Zahlen: Die Rentner zahlen weniger als 20 Prozent der Beiträge, erhalten aber mehr als 40 Prozent der Leistungen. Die Entlastung im Alter ergibt sich daraus, dass in jungen Jahren mehr bezahlt wurde, auch hier ein Generationenvertrag. Beitragserhöhungen gibt es auf dreifache Weise: bei der jährlichen Anhebung der Bemessungsgrenze, bei Tarif-und Lohnerhöhungen und bei Anhebung des Beitragssatzes. Bei der GKV gibt es eine Umverteilung zwischen Besserverdienenden und Wenigerverdienenden, zwischen Ledigen und Verheirateten und zwischen Jungen und Alten. Über 80 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Zur GKV gehören alle pflichtversicherten Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze; mehr verdienende Arbeitnehmer können sich freiwillig versichern. Selbstständige, die sich nach dem ersten Januar 1989 selbstständig gemacht haben, können nur freiwillig bei der GKV versichert bleiben, wenn sie vor der Selbstständigkeit mindestens sechs Monate ununterbrochen oder 12 Monate in den vergangenen fünf Jahren versichert waren. Dazu zählt auch die Mitversicherung als Familienmitglied. Die Mitgliedschaft muss allerdings innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Freiwillig Versicherte müssen den Beitrag auf alle Einkünfte zahlen, auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Existenzgründer zahlen in den ersten zwei Jahren unabhängig vom Einkommen nur den Mindestbeitrag.





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