Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Wettbewerb

(= Konkurrenz) Komplex vielgestaltiger Verhaltensformen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass zwei oder mehrere miteinander rivalisierende Wirtschaftseinheiten im individuellen Interesse ein wirtschaftliches Ziel anstreben, wobei mit dem jeweils höheren Grad der Zielverwirklichung eine bessere Honorierung (z.B. Gewinn) zu Lasten der Konkurrenten verbunden ist. Folge des Wettbewerbs ist eine dauernde Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung unter Einsatz aller unternehmerischen Kräfte. Wettbewerb ist daher als Leistungswettbewerb das zentrale Ordnungs- und Organisationsprinzip der Marktwirtschaft. Jeder Anbieter sucht möglichst vorteilhaft (bestens) wirtschaftliche Leistungen zu verkaufen, jeder Nachfrager möglichst vorteilhaft (billigst) zu kaufen. Abstimmung und Ausgleich von Angebot und Nachfrage gewährleisten den Selbststeuerungsmechanismus der Märkte, der mittels der Funktionen des Preises (Indikator-, Selektion-, Koordinations-, Allokationsfunktion) zugleich Anreiz (Produktinnovation, Rationalisierung, technischer Fortschritt) und Verteilung nach Leistung bewirken soll. Wichtigster und wirksamster, weil sichtbarster und am leichtesten vergleichbarer Wettbewerbsparameter ist der Preis. Entsprechend den Bedingungen und Bedürfnissen am - Markt kann der - Preiswettbewerb jedoch überdeckt werden vom Rabatt-, Konditionen- oder Dienstleistungswettbewerb. Demgegenüber gelten als dynamischere Komponenten des Wettbewerbs die Qualitätskonkurrenz, der Heterogenisierungs- und Innovationswettbewerb, die stets dem Substitutionswettbewerb ausgesetzt sind. Kennzeichen für die Intensität des Wettbewerbs, die nicht zwangsläufig von der Zahl der Anbieter abhängt, können insbes. die Marktzutrittschancen für neue Unternehmen sein. Andererseits ist Wettbewerb offenbar nicht überall sinnvoll, so bei Aufgaben der öffentlichen Hand (z.B. - Infrastruktur). Wettbewerb ist nicht so sehr Ziel als vielmehr Mittel (Rahmenbedingung) zur Schaffung bzw. Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Aktivität. Inflation schaltet Wettbewerb nicht aus, verzerrt ihn aber. Wird die Wettbewerbsfreiheit als Triebkraft unangemessen eingeengt oder besteht schrankenloser Wettbewerb, müssen zur Annäherung an das Leitbild Maßnahmen der Wettbewerbspolitik gegen Wettbewerbsbeschränkungen und unlauteren Wettbewerb ergriffen werden. Literatur: Schmidt, I. (1996). Herdzina, K. (1993). Lampe, H.E. (1979)

Nach der Definition des Geset­zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist Wettbewerb “jede Art wirtschaftlichen Han­delns, die darauf gerichtet ist, sich im Wirt­schaftskampf auf Kosten eines Wettbewerbers einen Vorteil zu verschaffen”





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Wertpapiere
 
Wilder Streik
 
Weitere Begriffe : Kaufmann | Nutzen | Planwirtschaft
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.