Wirtschaftsordnung
Nach den Worten von Walter Eucken, ist die Wirtschaftsordnung “die Gesamtheit der Formen, in denen die Lenkung des alltäglichen Wirtschaftsprozesses in concreto — hier und dort, in Gegenwart und Vergangenheit — erfolgte und erfolgt.”
Eucken sah die Aufgabe des Wissenschaftlers darin, der neuen industrialisierten Wirtschaft mit ihrer weitgreifenden Arbeitsteilung eine funktionsfähige und menschenwürdige Ordnung zu geben, die dauerhaft ist: “In ihr soll die Knappheit an Gütern, die sich Tag für Tag in den meisten Haushaltungen drückend geltend macht, so weitgehend wie möglich und andauernd überwunden werden. Und zugleich soll in dieser Ordnung ein selbstverantwortliches Leben möglich sein.” Eine Wirtschaftsverfassung, die zureichende Ordnungsgrundsätze verwirklicht, muss nach Eucken den Leistungswettbewerb als wesentliches Ordnungsprinzip verwirklichen. Die meisten Wirtschaftsordnungen sind jedoch historisch gewachsene Ordnungen und nur in Ausnahmefällen durch umfassende Ordnungspläne geschaffen worden.
So sind beispielsweise Privateigentum, Vertragsfreiheit und Wettbewerb die fundamentalen Ordnungsgrundsätze des Kapitalismus. Adam Smith war davon überzeugt, man könne durch ein “einfaches System der natürlichen Freiheit” eine wohlgeordnete Wettbewerbswirtschaft herstellen. Doch die tatsächlichen Wirtschaftsordnungen, die sich auf dieser wirtschaftsverfassungsrechtlichen Grundlage erhoben, entfernten sich immer weiter von den Grundsätzen der Wirtschaftsverfassungen. Die Vertragsfreiheit wurde dazu benutzt, die Marktformen zu ändern und Machtgebilde zu schaffen. Die “unsichtbare Hand”, von der Adam Smith sprach, verwirklichte mit dem “einfachen System der natürlichen Freiheit” wider Erwarten nicht die Wettbewerbsordnung.
Die zahlreichen historischen Wirtschaftsordnungen lassen sich durch “pointierend hervorhebende Abstraktion” (Walter Eucken) auf zwei idealtypische Ordnungen reduzieren. Wird der Wirtschaftsprozess durch eine Vielzahl individueller Wirtschaftspläne bestimmt, die über den Markt-und Preismechanismus koordiniert werden, so spricht man von einer individualistischen Verkehrswirtschaft. Wird der Ablauf des Wirtschaftsprozesses von einer Zentralstelle gelenkt und das wirtschaftliche Geschehen über einen einzigen Gesamtplan gesteuert, dem sich alle Wirtschaftssubjekte (Unternehmungen und private Haushalte) unterzuordnen haben, so spricht man von einer zentralgeleiteten, verkehrslosen und kollektivistischen Wirtschaft, von einer Zentralverwaltu ngswi rtschaft.
einer Volkswirtschaft umfaßt die konkrete Gestaltung von Rechtsnormen (Wirtschaftsverfassung), Verhaltensnormen (Sitten und Konventionen) und Institutionen (wie z.B. Planungsbüros, Wirtschaftsbehören, Notenbanken). Aus ihnen ergibt sich der Rahmen für jegliche wirtschaftliche Aktivität und für die Wirtschaftspolitik. Je nach Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung unterscheidet man die freie Marktwirtschaft (nach den Prinzipien des Liberalismus gestaltet) und als Gegenstück die Planwirtschaft. Daneben unterscheidet man weiterhin die -soziale Marktwirtschaft und die Planification.
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