Konzern
Unternehmensgruppe, die aus mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen besteht, die jedoch aufgrund von Beteiligungen und/oder Unternehmensverträgen von zentraler Stelle (z. B. Holdinggesellschaft, Obergesellschaft) hinsichtlich der unternehmenspolitischen Zielsetzungen geführt werden (Unterordnungskonzern im Gegensatz zum Gleichordnungskonzern).
Als Konzern wird - in Anlehnung an die Definition des Aktienrechts - meist die Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung verstanden, die in der Regel finanziell miteinander verbunden sind. Die einheitliche Leitung bedeutet, dass die Geschäftsführung der einzelnen Konzernunternehmen planmäßig koordiniert und entsprechend beeinflußt wird. Dabei muss sich die einheitliche Leitung nicht auf Einzelheiten beziehen. Es genügt, wenn die Geschäftspolitik der Konzernunternehmen und sonstige grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung abgestimmt werden. In der Praxis finden sich vielfältige Formen der Konzernbildung und -gestaltung. Dementsprechend variieren auch Form und Umfang der einheitlichen Leitung des Konzerns.
In dem meist üblichen Unterordnungskonzern nimmt das Management der Konzernobergesellschaft die einheitliche Leitung aufgrund eines Beherrschungsverhältnisses wahr. Das Beherrschungsverhältnis kann auf vertraglichen Grundlagen beruhen, Vertragskonzern, oder aufgrund einer absoluten oder relativen Mehrheitsbeteiligung gegeben sein, faktischer Konzern. Die einheitliche Leitung wird durch die Geschäftsführung oder den Vorstand der Konzernobergesellschaft wahrgenommen. Bei dem relativ seltenen Gleichordnungskonzern erfolgt die einheitliche Leitung durch ein vertragliches Gemeinschaftsorgan oder durch eine anderweitige personelle Verflechtung der Geschäftsführung der beteiligten Unternehmen.
Als Konzernobergesellschaft kann entweder ein operativ am Markt tätiges Unternehmen oder eine allein konzernleitende - Holding fungieren. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Formen kann darin liegen, dass im ersten Fall die Konzerninteressen sehr stark mit den produktund marktorientierten Interessen der Konzernobergesellschaft identifiziert werden und dementsprechend die einheitliche Leitung ausgerichtet ist. Bei einer konzernleitenden Holding wird dagegen das Interesse des Gesamtkonzerns mehr vom relativen Gleichgewicht der Konzernunternehmen bestimmt. Im einzelnen werden dabei die Interessen der Konzernunternehmen entsprechend ihrer Bedeutung für den gesamten Konzern und seine Entwicklung berücksichtigt. Das besondere Gewicht eines Konzernunternehmens wird durch sein Ertragspotential, seine Zukunftsaussichten, aber auch durch sein Management und seine Mitarbeiter sowie deren Anzahl und Qualifikation geprägt.
Die Vorstandsmitglieder der Konzernobergesellschaft sind zur einheitlichen Leitung des Konzerns nicht nur berechtigt, sondern aufgrund ihrer allgemeinen Pflicht zur Geschäftsführung auch verpflichtet. Das Gesellschaftsrecht der jeweiligen Tochtergesellschaft beeinflußt jedoch den Umfang der Konzernleitung.
Das rechtlich entscheidende Merkmal der einheitlichen Leitung bildet auch betriebswirtschaftlich die wichtigste Komponente des Konzernverbunds, der wie ein einheitliches Unternehmen zu
betrachten ist. Betriebswirtschaftlich wird die einheitliche Konzernführung mit der wirtschaftlich optimalen Nutzung der im Konzern möglichen Verbundeffekte sowie mit der finanziellen Verflechtung der Konzernunternehmen begründet. Gegenstand der einheitlichen Leitung eines Konzerns sind analog zur Führung eines Einzelunternehmens die originären Führungsaufgaben. Dazu gehören:
· Die Festlegung von Unternehmenszielen
· Die Festlegung der Grundzüge der Markt-, Finanz-, Investitions- und Personalpolitik
· Die Zuordnung der finanziellen Ressourcen sowie die Entscheidung über geschäftliche Maßnahmen von besonderer Bedeutung
· Die Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensführung (Gesamt-Planung, -Steuerung und -Kontrolle der Funktions- oder Geschäftsbereiche)
· Die Überwachung der Ergebnisse sowie ggf. Veranlassung von Maßnahmen zur Zielerreichung
· Die Besetzung von Führungsstellen im Unternehmen. Spezifiziert für den Konzern bedeutet das:
· Zielsetzung für den Konzern und für die Konzernunternehmen; Festlegung der Konzernpolitik und -strategien; Konzernplanung
· Organisation und Koordination der Konzernunternehmen; insbesondere Festlegung der Konzern- und Managementstruktur
· Planung und Durchführung der Konzernfinanzierung (einschließlich der Finanzierung der Konzernunternehmen); Festlegung von Kriterien für die Durchführung von Investitionen sowie der Bilanzpolitik.
· Laufende Überwachung der Ergebnisentwicklung der Konzernunternehmen, Konzern-Controlling und Konzern-Revision
· Besetzung von Führungsstellen im Konzern. Um die einheitliche Leitung sicherzustellen, braucht die Konzernführung nicht in alle Teilgebiete und schon gar nicht in Detailentscheidungen einzugreifen. Voraussetzung für die einheitliche Leitung ist jedoch, dass durch den koordinierten Bereich das Gesamtbild des Konzerns und seine Führung entscheidend bestimmt werden. Der finanziellen Koordination kommt wegen des Finanzverbunds ein besonderes Gewicht zu. Eine Einflußnahme in Teilbereichen, die auch mit nichtverbundenen Unternehmen vorkommen kann (z,B, gemeinschaftlicher Einkauf), genügt für die Annahme einer einheitlichen Leitung nicht. Ebenso reicht eine reine Überwachungsoder Kontrollfunktion, die vergangenheitsorientiert ist, für die Begründung einer einheitlichen Leitung nicht aus.
Betriebswirtschaftlich ist von der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns auszugehen. Die Leitung hat die Aufgabe, den Konzern entsprechend seinen Zielsetzungen unter Nutzung aller wirtschaftlichen Synergieeffekte zu führen. Die Führung der Konzernunternehmen muss auch dann auf ein einheitliches Ziel oder Zielsystem ausgerichtet sein, wenn die einzelnen Unternehmen unterschiedliche Teilziele verfolgen. Durch die Konzernzielsetzung sollen die Potentiale der Einzelunternehmen zusammengefaßt werden. Die Ausrichtung auf ein einheitliches Ziel macht den Konzern zugleich steuerbar.
Die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Konzernunternehmen können sehr unterschiedlich sein. So können Konzernunternehmen in einem Lieferanten-Kundenverhältnis stehen, am Markt als Konkurrenten auftreten, mit gleichen Produkten verschiedene Märkte bedienen oder aber in ihren Produkten völlig unabhängig voneinander auf den verschiedenen Märkten operieren.
Der finanzielle Verbund impliziert eine weitgehende Abhängigkeit der Konzernunternehmen untereinander, die über den finanzwirtschaftlichen Aspekt hinausgeht, weil die finanzielle Situation des Gesamtkonzerns entscheidend davon abhängt, wie sich die Einzelunternehmen am Markt behaupten.
Der Konzern stellt einen komplexen Unternehmensorganismus dar. Um seine Funktionsfähigkeit zu sichern, muss er in handlungsfähige, beherrschbare Teilbereiche gegliedert werden. Dabei können verschiedene Organisationsprinzipipien wie eine funktionale, eine produktbezogene oder eine regionale Gliederung, zentrale oder dezentrale Entscheidungskompetenzen angewendet werden.
Generell sollten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung in der Konzernorganisation überschaubar und klar strukturiert sein, damit sie zielgerichtet koordiniert und durch ein entsprechend aufgebautes Planungs-, Informations- und Kontrollsystem gesteuert werden können.
Das Konzernmanagement kann zentral oder dezentral organisiert sein. Eine starke Zentralisierung stellt relativ leicht sicher, dass Managemententscheidungen einheitlich durchgeführt werden. Gleichzeitig führt sie aber dazu, dass dem Konzernmanagement eine Fülle von Entscheidungen vorgelegt werden muss und damit der Entscheidungsablauf schwerfällig wird und relativ weit entfernt vom Marktgeschehen erfolgt. Eine starke Zentralisierung wird daher den Anforderungen an ein effizientes und flexibles Management kaum gerecht. Wie bei größeren Einzelunternehmungen bietet sich auch für den Konzern eine weitgehende - Delegation von Entscheidungskompetenzen an. Dies gestattet ein flexibles Reagieren auf Markt- und Umweltanforderungen und motiviert die Manager der verschiedenen Führungsebenen.
Durch eine abgestimmte Hierarchie der Entscheidungsebenen und ein einheitlich ausgerichtetes Planungs- und Informationswesen können die Entscheidungen der verschiedenen Ebenen auf das Gesamtziel ausgerichtet werden.
Folgende Merkmale kennzeichnen die der Konzernleitung vorbehaltenen Führungsaufgaben und Entscheidungen:
· Ihre besondere Bedeutung für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns
· Die Kenntnis des Gesamtkonzerns und seiner Zusammenhänge und
· ihre mangelnde Delegierbarkeit aufgrund der Verantwortung gegenüber dem Aufsichtsrat oder den Gesellschaftern der Konzernobergesellschaft.
Damit sind grundsätzlich die originären Aufgaben der Konzernführung definiert, die das Konzernmanagement als oberste Führungs- und Entscheidungsebene wahrnimmt. Die Delegation von Führungsaufgaben auf nachgelagerte Entscheidungsebenen erfolgt entsprechend dem Konzernaufbau und der damit vorgegebenen Hierarchie der Entscheidungsebenen.
Im Rahmen der originären Führungsaufgaben hat die strategische Planung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der einheitlichen Konzernleitung. Neben der Gesamtkonzernstrategie liefert das Konzernmanagement auch Vorgaben für die strategische Planung der Einzelunternehmen und legt deren Rahmen und Methodik fest.
(engl. concern, group of affiliated companies) Der Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer s Unternehmen, der insbesondere dann entsteht, wenn ein großes und kapitalstarkes Unternehmen die Mehrheit der Aktien oder sogar alle Aktien mehrerer Aktiengesellschaften erwirbt und auf diese Weise Einfluss auf die Geschäftsführung gewinnt. Die einzelnen Unternehmen des Konzerns bleiben zwar rechtlich selbständig (sie treten z. B. weiterhin unter eigener Firma auf), sie stehen aber unter der einheitlichen wirtschaftlichen Leitung der Konzernspitze, die ihnen gegenüber Weisungsbefugnisse hat. Die Konzernleitung, die die Aktienmehrheit besitzt, wird auch Holding Gesellschaft genannt. Es gibt Konzerne, deren Unternehmen im selben Wirtschaftszweig (z. B. im Automobilbau) tätig sind (horizontale Konzerne), und solche, deren Unternehmen verschiedenen Wirtschaftszweigen bzw. verschiedenen Produktionsstufen (z. B. Automobilbau und Finanzdienstleister als Dienstleistungsbetrieb) angehören (vertikale Konzerne). Der horizontale Konzern hat die gleichen Zielsetzungen wie ein Kartell. Durch den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen eines Wirtschaftszweiges soll die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und eine marktbeherrschende Stellung (Marktformen) erreicht werden. Die vertikalen Konzerne streben insbesondere nach Rationalisierung (Sourcing Konzepte) und Erhöhung der 1 Wertschöpfung infolge von Spezialisierungsvorteilen.
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