Konvertibilität
oder Konvertierbarkeit. Begr. f d. Berechtigung, die eigene Währung frei und ungehindert in eine fremde Währung zum allgemein gültigen Wechselkurs umzutauschen oder zu transferieren. Sie ist Voraussetzung für einen freien internationalen Wirtschafts- und Zahlungsverkehr. Eine Zentralbank kann die K. ihrer Währung nur garantieren, wenn sie über ausreichende Währungsreserven verfügt, um kurzfristige Defizite im Zahlungsverkehr mit dem Ausland auszugleichen. Die K. von Währungen lässt sich langfristig nur aufrechterhalten, wenn es keine internationale Devisenspekulation gibt. Neben der vollen K. (jedermann kann jederzeit und unbeschränkt Transaktionen in allen Währungen durchführen) gibt es die beschränkte K. (Ausländer-K., Inländer-K., Teil-K.). Gegensatz: Devisenbewirtschaftung.
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