Euro
Recheneinheit der Euro-Währung, die gemäss der VO (EG) Nr. 974/98 des Rats vorn 3.5.1998 i. V. mit Art. 109 L Abs. 4 EGV am 1.1.1999 die nationalen - Währungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ersetzte. Die VO (EG) Nr. 2866/98 des Rats vorn 31.12.1998 legte zu diesem Zweck die unwiderruflichen Umrechnungskurse der nationalen Währungen in ihrem Verhältnis zueinander und zum Euro fest. In der Übergangszeit bis 1.1.2002 gelten die nationalen Währungseinheiten mit ihren Unterteilungen nur noch als Denominationen des Euro fort. Im Zahlungsverkehr existiert der Euro bis zum Ende der Übergangszeit nicht als Bargeld, wohl aber als - Buchgeld und als elektronisches Geld. Eine auf der Sitzung des Europäischen Rats in Madrid vom 15.-16.12.1995 gefaßte Entschließung setzte an die Stelle der im EG-Vertrag gewählten »allgemeinen Bezeichnung« ECU den in sämtlichen Amtssprachen der EU unter Berücksichtigung der Alphabete gleichen, einfachen und Europa symbolisierenden Namen Euro; man versprach sich von ihm größere Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Nach einem Beschluss des EU-Rats werden die bisher nationalen Regelungen in bezug auf Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat für das Euro-Währungsgebiet übernommen. Desgleichen gelten die Verträge über die Franc-Zone und analoge Vereinbarungen (z.B. Portugals) fort, unbeschadet dessen, dass die Kompetenz, Abkommen in Währungs- und Wechselkursfragen zu schließen, bei der Gemeinschaft liegt. Auf Grund dessen bleiben z.B. der CFA-Franc und der KomorenFranc mit einer festen - Parität an den Französischen Franc gebunden, und sie sind somit seit 1.1.1999 auch fest an den Euro gebunden. Da die Banque de France als Bestandteil des - Europäischen Systems der Zentralbanken nicht gehalten ist, die Konvertibilität zu garantieren, sah der Rat keine Gefahr für das Funktionieren der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion; er verpflichtete aber die französischen Behörden zur Berichterstattung über einschlägige Vorhaben und Entwicklungen. Literatur: Deutsche Bundesbank, Informationsbrief zur Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion (fortlaufend). Köhler, C. (1999).
Gemeinsame Währung der Europäischen Union, die durch den Vertrag über die Europäische Union angenommen und von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Ein Euro hat 100 Pence. Der Euro hat mit seiner Einführung im Rahmen der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) die Korbwährung Ecu abgelöst. Mit Einführung des Euro setzte auch die Tätigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) ein. Deutschland bestand auf Einrichtung einer politisch unabhängigen Europäischen Zentralbank nach dem Muster der Deutschen Bundesbank, um die Geldwertstabilität dieser einheitlich europäischen Währung sicherzustellen. Mit Einführung des Euro am 1.1.1999 sind für die elf Teilnehmerstaaten folgende feste Wechselkurse für die einzelnen nationalen Währungen festgelegt worden:
Ein Euro entspricht:
Deutschen Mark 1,955830
Belgischen Francs 40,339900
Luxemburgischen Francs 40,339900
Spanischen Peseta 166,386000
Französischen Francs 6,559570
Irischen Pfund 0,787564
Italienischen Lira
1. 936,270000
Holländischen Gulden 2,203710
Österreichischen Schilling 13, 760300
Portugiesischen Escudo 200,482000
Finnischen Mark 5,945730
Dänemark und Griechenland sind in die EWU noch nicht voll integriert. Im Rahmen des europäischen Wechselkursmechanismus II wurden die Leitkurse für die dänische Krone auf 7,46038 und für die griechische Drachme auf 353,109 festgelegt. Die dänische Krone darf dabei in einer Bandbreite von plus oder minus 2,25 % schwanken. Für die Drachme wurde eine Bandbreite von 15 % festgelegt. Bei der dänischen Krone liegt der obere Interventionspunkt bei 7,62824 und der untere bei 7,29252. Bei der Drachme liegt die Schwankungsbreite zwischen 406,075 und 300,143. Wenn die Währungen der beiden Länder diese Marken unter- oder überschreiten, sind die Zentralbanken zum Eingreifen verpflichtet. Der europäische Wechselkursmechanismus II ist an die Stelle des überflüssig gewordenen europäischen Wechselkursmechanismus I getreten.
Großbritannien und Schweden sind der EWU noch nicht beigetreten.
Spätestens am
1. Januar 2002 wird der Euro in allen Mitgliedstaaten alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Alle Landeswährungen werden in Euro-Noten und Euro-Münzen umgetauscht. Bis 28. Februar 2002 werden die nationalen Währungen vom Handel noch akzeptiert. Danach ist der Umtausch nur noch bei Banken möglich, jedoch zeitlich unbegrenzt. Am
1. Juli 2002 ist die Umstellung auf den Euro für die teilnehmenden Mitgliedstaaten abgeschlossen. Die Deutsche Mark hat dann aufgehört zu existieren. Es werden 270 Milliarden DM Bargeld, die sich im Umlauf befinden, eingezogen, davon 120 Milliarden im Ausland. 2,6 Milliarden DM-Scheine im Wert von 255 Milliarden DM, davon allein 87 Millionen 1000-Mark-Scheine, müssen zurückgeführt und vernichtet werden. 28 Milliarden Münzen werden umgetauscht. Sie entsprechen einem Gewicht von ca. 100.000 Tonnen.
Stattdessen werden 600 Milliarden Euro als Banknoten neu in den Umlauf gegeben. Davon werden in Deutschland 2,6 Milliarden Euro-Banknoten und zusätzlich 12,1 Milliarden Euro-Münzen herausgegeben. Dieses sind zusammen 52.000 Tonnen.
Börsennotierte Aktiengesellschaften sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2001 auf Euro umzustellen. Der Aktienmindestnennwert beträgt 1 Euro.
Informationen im Internet unter:
www.euro-aktuel l.de/teilnehmerlaender/laender.html.
Netzwerk der Euro-Info-Center
Damit Unternehmen schnell und bequem an die erforderlichen Europa-Informationen gelangen können hat die Europäische Kommission durch einen kostenlosen Telefonservice den Zugang zum Netzwerk der Euro-Info-Center erleichtert. Jeder Anrufer erhält in seiner Sprache die Anschrift und Telefonnummer des nächstgelegenen Euro-Info-Centers.
Nachfolgend eine Liste gebührenfreier Rufnummern für die 17 Länder, die von dem Netzwerk abgedeckt werden.
Nützliche Adressen zum Thema Euro
Euro-Telefonnummern und Internet-Seiten
Land
Griechenland
Großbritannien
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Österreich
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Schweden
Spanien
Telefonnummer
0800-1 2002
0180-522 1999
0180-321 2002
(+45) (33) 95 55 55
010-345 6700
0800 01 20 02
08456 01 01 99
(+353) (01) 607 32 99 Forfas, Information für Fachleute
(+353) (01) 890 66 1010 General Information
ECT, Finance Department
(352) 478-26 08 Help-line
Hotline: 0800-7575
08001521 Euroline
0660-6363 Europa-Telefon
(+43) (1) 514 33 2226 Euro-Hotline der Bundesregierung
167 11 20 02
(+351) (1) 882 400 0/1/2
020 72 37 74
902.1.12002
http://www.bundesfinanzministerium.de
http://euro.fgov.be
Minitel 3615 Euro 99 http://www.finances. gouv.fr/euro
http://www.emuaware. forfas.ie
Internet-Seite
http://www.oem.dk
http://www.euro.fi
http://www.ee.gr/euro/ 7/FRAME.HTM
http://www.euro.gov.uk
http://www.tesoro.it
http://www.etat.lu/F1
http://www.euro.nl
http://www.euro.gv.at
http://www.infoeuro.pt
http://www.regeringen. se/euro
http://www.euro.meh.es
Siehe auch: Europäische Union (EU), EU-Konvergenzkriterien, Europäische Gemeinschaft (EG), Europäische Wirtschaftsund Währungsunion
(€). Im Dezember 1995 beschloss der Europäische Rat auf seiner Tagung in Madrid, die zu Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion einzuführende europäische Währungseinheit "Euro" zu nennen. Der Euro ist seit dem 01.01.1999 die gemeinsame Währung des Eurosystems; damit auch die Währung Deutschlands. Auf Euro lautendes Bargeld ist erst ab dem 01.01.2002 in Umlauf. (Bis dahin war die DM eine Untereinheit des Euro und fest mit ihm verbunden: 1 Euro = 1,95583 DM.) Das Bargeld des EuroWährungsgebietes besteht aus auf Euro lautende Banknoten und Münzen und auf Cent lautende Münzen. Ein Euro besteht aus 100 Cent.
Die Währungsumstellung auf eine gemeinsame europäische Währung ist längst Realität. Der
1. Januar 1999 gilt als Start der Europäischen Währungsunion. Der Euro ist danach ausserhalb der Börse nur virtuell als reines Buchgeld vorhanden gewesen. Aber er ist den Bürgern als unbares Zahlungsmittel auf Schritt und Tritt begegnet. Und mit der gemeinsamen Währung soll Europa zusammenrücken. Er ist damit Teil der Entwicklung und soll aus der Währungsvielfalt eine Einheit machen. Grundlage dafür sind die Maastricher Beschlüsse zur Errichtung der Europäischen Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Die zwölf Teilnehmerstaaten sind: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Später kommen eventuell Dänemark, Grossbritannien und Schweden hinzu. Was als sinnvolle Ergänzung zum Europäischen Binnenmarkt mit 290 Millionen Europäern begann, hat weitreichende Konsequenzen. Immerhin entsteht dadurch der zweitgrösste Wirtschafts- und Finanzraum der Welt. Der Euro hebt die Währungsgrenzen zwischen den Teilnehmerstaaten auf und führt die bislang begrenzten Kapitalmärkte zu einem Riesenmarkt zusammen: dem Euro-Kapitalmarkt. Die Kapitalmärkte der Teilnehmerstaaten wachsen zusammen, sodass dieser einheitliche europäische Markt im Welthandel als zweitgrösster Kapitalmarkt eine wichtige Rolle spielt - direkt nach dem amerikanischen und noch vor den asiatischen Wertpapiermärkten. Am
1. Januar 1999 wurde der rechtlich verbindliche und unwiderrufliche amtliche Umrechnungskurs der zehn Währungen zum Euro festgelegt. Der Tauschkurs in Euro wurde so gewählt, dass er den realen wirtschaftlichen Verhältnissen in den teilnehmenden Ländern entspricht. Dadurch ist sichergestellt, dass jeder mit dem Euro genauso viel kaufen kann wie zuvor in seiner Landeswährung. Seit
1. Januar 2002 haben die Europäer den Euro tatsächlich bar in die Hand bekommen. Die Gemeinschaftswährung ist neben den Gebäuden der Europäischen Union das sichtbare Zeichen eines vereinten Europa. Aber neben dem neuen Bargeld geschieht das eigentlich umwälzend Neue: Alle Geldwerte werden in Euro ausgedrückt. Guthaben, Schulden, Mieten, Einkommen und Preise. Aber auch vieles andere wurde auf Euro umgestellt: Bankkonten, Verträge, Guthaben und Schulden, die Auszahlungen der Sozialversicherung, Renten, Löhne, Gehälter - bis hin zu Briefmarken. Und ab 2002 sind auch die Steuererklärungen in Euro abzugeben. Bei der Umrechnung von der alten in die neue Währung verliert aber niemand Geld. Denn alle bisher in D-Mark ausgedrückten Grössen wurden mit dem gleichen Schlüssel - dem offiziellen Umrechnungskurs - umgestellt. Damit wurden durch die Währungsumstellung weder Kaufkraft noch Geldwert geschmälert. Wichtig: Bei allen Verträgen gilt absolute Vertragskontinuität. Diesen Grundsatz hat die Europäische Union fest-und damit Rechtssicherheit hergestellt. Die Einführung des Euro hat damit keinen Einfluss auf die Gültigkeit bestehender Verträge wie Darlehens-, Spar- oder Versicherungsverträge. Alle in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen, wie Festschreibungszeitraum, Zinssatz, Tilgung, Nebenkosten oder Fälligkeitstermin bleiben unverändert bestehen. Die Umstellung der Geldbeträge musste übrigens kostenlos erfolgen. Um ganz sicher zu sein, sollte man neu erhaltene Verträge nachprüfen - damit alle Daten gleich bleiben. Bei Reisen in Ländern der Währungsunion ist heute das Risiko von Währungsschwankungen ausgeschlossen. Damit entfällt der Sortenumtausch vor dem Ferienstart. Leichter sind auch private und unternehmerische Geschäfte; Stichwort Preistransparenz. Denn die einheitliche Währung ermöglicht einen genauen Preisvergleich.
Beim Euro handelt es sich um die gemeinsame europäische Währung, die im Jahre 2002 die nationalen Währungen ablösen wird. Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Währungsunion in Kraft. Bisher sind elf Staaten der Europäischen Union an der Währungsunion beteiligt und bilden damit die künftige Eurozone. Mit dem Beitritt weiterer EU-Länder ist nach und nach zu rechnen. Bisher nehmen an der Währungsunion teil: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. 290 Millionen Menschen leben in diesen Ländern.
Am 1. Januar 2002 wird erstmalig das Bargeld des Euro ausgegeben. Damit wird er alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den o.g. europäischen Staaten. Allerdings erfolgt die Umstellung über einen Zeitraum von zwei Monaten. Am 1. März 2002 jedoch verschwinden die nationalen Währungen von der Bildfläche. Ihr Bargeldumlauf endet definitiv. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur noch der Euro; genauer gesagt: Es gelten Euro und Cent. Für die Übergangszeit bis zur endgültigen Währungsumstellung wurden feste Wechselkurse für die Umrechnung der nationalen Währungen in Euro und retour fixiert. Es gilt folgender Umrechnungsschlüssel für die elf Währungen: Bargeldloses Zahlen (Bargeld und Buchgeld) in Euro ist bereits jetzt möglich. Um die Bürger der Teilnehmerländer der Währungsunion allmählich an das neue Geld zu gewöhnen, werden oft schon die Preise doppelt ausgezeichnet. Die neue Währung ermöglicht auch eine bessere Vergleichbarkeit der Preise innerhalb der teilnehmenden EU-Staaten. Die Banknoten des Euro gibt es in einer Stückelung von 5, 10, 20, 100,200 und 500 Euro. Ihre Gestaltung ist das Resultat eines Wettbewerbs unter dem Titel »Zeitalter und Stile in Europa«, den der Österreicher Robert Kaiina für sich entscheiden konnte. Wichtigstes Gestaltungselement des Papiergeldes sind Architekturelemente wie Brücken, Bogen und Fenster. Auf den Rückseiten befindet sich außerdem eine karthographische Abbildung von Europa. Die Münzen des Euro hingegen haben eine einheitliche Vorderseite und eine nationale Rückseite. So zeigt der Revers der deutschen 1-, 2 und 5-Cent-Münzen Eichenlaub, die Rückseite der deutschen 10-, 20- und 50-Cent-Münzen das Brandenburger Tor und die Rückseite der 1- und 2-Euro-Münzen den Bundesadler. Münzen wird es also zum Nennwert von 1, 2,5,10,20 und 50 Cent sowie zu 1 und 2 Euro geben. Die europäischen Kleinstaaten Vatikanstadt, San Marino und Monaco sind durch eine Währungs- und Zollgemeinschaft mit Italien bzw. mit Frankreich verbunden. Gelten dort bisher die nationalen Währungen, also in Vatikanstadt und San Marino die Italienische Lira, in Monaco der Französische Franc, wird 2002 auch dort der Euro eingeführt. Bis zur Einführung des Euro als alleinigem Zahlungsmittel der Teilnehmerländer müssen insgesamt 56 Milliarden Münzen mit einem Gesamtgewicht vom circa 250.000 Tonnen geprägt werden. Die Umstellung der Währungen auf den Euro ist auch ein Sicherheitsproblem. In einer Erklärung wiesen der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband darauf hin, daß die Einführung der neuen Währung auch kriminelle Phantasien wecken könne. »Der Umfang des in diesem Zeitraum auf deutschen Straßen transportierten Bargelds, D-Mark wie Euro, ist historisch einmalig«, heißt es in der Erklärung. So wird die Deutsche Bundesbank vermutlich 2,7 Milliarden Noten im Wert von circa 266 D-Mark zurücknehmen müssen und etwa 28 Milliarden Geldstücke zum Nennwert von ungefähr 9,6 Milliarden Mark. Etwa hunderttausend Tonnen werden die Münzen wiegen. Neben einem sicheren Transport wird auch eine sichere Lagerung allein der Münzen eine logistische Herausforderung darstellen, zumal neben der Rückführung der alten auch die Ausgabe der neuen Zahlungsmittel bewerkstelligt werden muß. Ungefähr zweieinhalb Milliarden Euro-Banknoten sollen in Deutschland ausgegeben werden sowie fünfzehneinhalb Milliarden Münzen. Das stellt die deutsch-deutsche Währungsunion vom 1. Juli 1990 bei weitem in den Schatten.
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