Banknoten
Gesetzliches Zahlungsmittel in Form von »Papiergeld«, das von den nationalen Notenbanken (in Deutschland ist dies die Deutsche Bundesbank) ausgegeben wird. Nach Eintritt der Europäischen Währungsunion wird das Recht auf Ausgabe von Euro-Banknoten auf die Europäische Zentralbank übergehen.
Siehe auch: Deutsche Mark
Auf bestimmte Beträge (wie Euro oder Rubel) lautende Geldscheine (Papiergeld). B. sind in unbegrenzter Höhe gesetzliches Zahlungsmittel. In Deutschland ist allein die Deutsche Bundesbank zur Ausgabe von B. berechtigt; in der Vergangenheit zum Druck und zur Weitergabe von DM-B., ab 2002 (im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken) von Euro-B. In der WWU gibt es — im Gegensatz zu den unterschiedlichen Euro- und Cent-(Scheide-)Münzen — einheitliche Banknoten, u. z. in sieben Stückelungen 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro. Bis zum 01.01.2002 wurden insg. 14,545 Mrd. Euro-Banknoten (im Gesamtwert rd. 616 Mrd. EUR) gedruckt; davon entfallen auf Deutschland rd. 30 %.
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