Planung
zukunftsbezogenes und rationales Handeln, d.h. systematische Analyse der Tatbestände und Entwicklungstendenzen (–> Diagnose und Prognose) sowie der Interdependenzen des gesamten wirtschaftlichen Geschehens im Hinblick auf die gesetzten - Ziele und die Instrumente zu ihrer Verwirklichung, wobei mit den begrenzten Mitteln ein Maximum an Zielerreichung angestrebt wird. Dabei setzt systematisches Planen einen gewissen Umfang an Planungseinrichtungen und -methoden voraus. Jedoch ist für den Erfolg der Planung weniger der Umfang als die Vollständigkeit (Berücksichtigung aller wesentlichen Tatbestände) maßgebend, sei sie als Umriß-(Rahmen-)Planung oder als detaillierte Planung konzipiert. Grundsätzlich stellen sich der Planung zwei Arten von Aufgaben, die unterschieden, jedoch auch in ihrer Wechselwirkung gesehen werden müssen. Einerseits geht es um die Organisation des wirtschaftlichen Geschehens sowie die Organisation des wirtschaftspolitischen Handelns, die beide ihren Niederschlag in der –> Wirtschaftsordnung finden. Die Wirtschaftsordnung wird andererseits aber auch berührt, wenn es um den Einsatz von Planungsmethoden und Planungsformen zur Lenkung und Steuerung des arbeitsbeteiligten Wirtschaftsprozesses selbst geht. Diese Lenkung kann in Form der Befehlsoder imperativen Planung erfolgen (Total-lenkungsplan oder Zentralplan von –> Zentralverwaltungswirtschaften) und dabei Vorschriften zur Planausführung und Planaufschlüsselung bis hinunter zur kleinsten Einheit enthalten. Sie kann aber auch die Form der Richt- oder indikativen Planung annehmen und nur Empfehlungen bezüglich des gewünschten Verhaltens der Wirtschaftssubjekte aussprechen. Eine Kombination von imperativer und indikativer Planung ist das französische Konzept der planification. Beide Aufgaben, die Planung der Ordnung und die des Wirtschaftsprozesses, kann man als prozedurale Planung zusammenfassen, denn es geht hierbei sowohl um die Gestaltungsprinzipien der Wirtschaft wie um die Grundsätze, Kompetenzen und Institutionen der Planung. Zu unterscheiden ist folglich neben dem Subjekt der Planung (staatliche Planbehörde oder die Wirtschaftssubjekte selbst) die Art des Zustandekommens (durch Dekretierung oder Beteiligung der Betroffenen) und die Verbindlichkeit des Plans sowie die Art der Koordination der Pläne durch Knappheitsanzeiger (Plansalden bei - Materialbilanzen oder Marktpreisen) zu einem Planungssystem. Im Gegensatz zur prozeduralen Planung handelt es sich bei der substantiellen Planung darum, die wirtschaftspolitischen Aktivitäten zu planen, d.h., mit Hilfe eines Orientierungsplans eine Koordination der einzelnen Maßnahmen unter Verwendung von Entscheidungsmodellen (Quantitative Wirtschaftspolitik) sicherzustellen. Für alle Planung gilt das Gesetz der gleichgewichtigen Entwicklung (auch Ausgleichsgesetz der Planung), nämlich die innere Widerspruchsfreiheit des Planungskalküls (Lineare Programmierung) und dessen Ausrichtung am schwächsten Glied des Gesamtsystems (Minimumsektor). Versteht man die Planung als einen Prozeß, so umfaßt sie auch die politische Durchsetzung und die Phase der Realisierung (durch Leistungsanreize, sei es mit Hilfe des »Prinzips der materiellen Interessiertheit« in der Zentralverwaltungswirtschaft oder durch das Eigeninteresse der Wirtschaftssubjekte in der - Marktwirtschaft), ferner die Phase der Kontrolle, d.h. des Vergleichs des Erreichten mit dem Gewollten (durch bürokratische Kontrolle oder durch Selbstkontrolle, verbunden mit der Kontrolle durch Konkurrenten und Konsumenten) Literatur: Johansen, L. (1977, 1978). Bornstein, M. (1975). Heal, G.M. (1973)
(Planungsfunktion): Die Planungsfunktion umfaßt alle - Managementaufgaben, die sich mit der Zielfindung, der Erarbeitung und Bewertung von Alternativen, Entscheidungen und Plänen befassen. Das Ergebnis der Planung sind Plangrößen, d.h. quantifizierte Vorgaben (Sollwerte). Im - Managementprozess werden die Managementfunktionen dynamisch als Phasen im Sinne einer aufeinander aufbauenden Abfolge von Aufgaben angesehen.
Der klassische Managementprozess ordnet die fünf Managementfunktionen nach dem folgenden Phasenablauf: Planung, - Organisation, Personaleinsatz, - Führung, Kontrolle. Den logischen Ausgangspunkt des klassischen Management-Prozesses bildet die Planung, d.h. das Nachdenken darüber, was erreicht werden geht also zu allererst um die Bestimmung der Zielrichtung, die Entfaltung und die Auswahl zukünftiger Handlungsoptionen. Dabei beinhaltet Planung u.a. die Festsetzung von Zielen, Rahmenrichtlinien, Programmen und Verfahrensweisen zur Programmrealisierung für die Gesamtunternehmung oder einzelne ihrer Teilbereiche. Diese Idee des Prozeßanfangs schreibt der Planung die Rolle der Primärfunktion in dem Sinne zu, dass alle anderen Funktionen aus der Planung abzuleiten sind. Die Planung schafft so den Rahmen, in den sich alle anderen Steuerungsaktivitäten einordnen. Alle übrigen - Managementfunktionen sind Mittel zur effizienten Planrealisierung, die ihre Sinnbestimmung aus der Planung erhalten. Sie lösen Probleme, die sich aus dem Planvollzug ergeben.
Erich Gutenberg formulierte dies so: “Während Planung den Entwurf einer Ordnung bedeutet, nach der sich der gesamtbetriebliche Prozess vollziehen soll, stellt Organisation den Vollzug, die Realisierung dieser Ordnung dar .... Die Organisation hat also immer nur dienenden oder instrumentalen Charakter ... So muss denn überhaupt versucht werden, die Unternehmung als Gegenstand betriebswirtschaftlicher Theorie in eine Ebene zu projizieren, in der zwar Organisation vorhanden ist, aber nur eine solche, die der eigenen Problematik entbehrt.”
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|