Zentralverwaltungswirtschaft
Siehe: Planwirtschaft
, zentrale Planwirtschaft. Wirtschaftsordnung, in der alle ablaufenden Wirtschaftsprozesse von einer zentralen staatlichen Instanz geplant und koordiniert werden. Der Staat ist letztlich - im Unterschied zu einer Marktwirtschaft - alleiniger Träger der gesamten Wirtschaftspolitik.
Eine Wirtschaftsordnung, in der im Gegensatz zur Verkehrswirtschaft ein zentraler Plan den Wirtschaftsprozess steuert, der für alle Wirtschaftssubjekte bindende Daten für Produktion, Absatz, Verteilung und Verbrauch setzt, dem sich die Individuen unterzuordnen haben.
Ebenso wie die zu erzeugenden Güter sowie die Art und das Ausmass ihrer Verteilung bestimmt die Zentralverwaltung auch die Bedürfnisse von privaten Haushalten und Unternehmen. Nicht die Preise, sondern Plansalden sind in der Zentralverwaltungswirtschaft Indikatoren gesamtwirtschaftlicher Knappheitsgrade (K. Paul Hensel). Wenn in der Zentralverwaltungswirtschaft die zentralen Pläne vollständig verwirklicht werden, hat der Wirtschaftsprozess sein Ziel erreicht - unabhängig davon, in welchem Maße dabei die individuellen Bedürfnisse der Menschen befriedigt werden.
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