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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Zentralverwaltungswirtschaft

Siehe: Planwirtschaft

, zentrale Planwirtschaft. Wirtschaftsordnung, in der alle ablaufenden Wirtschaftsprozesse von einer zentralen staatlichen Instanz geplant und koordiniert werden. Der Staat ist letztlich - im Unterschied zu einer Marktwirtschaft - alleiniger Träger der gesamten Wirtschaftspolitik.

Eine Wirt­schaftsordnung, in der im Gegensatz zur Ver­kehrswirtschaft ein zentraler Plan den Wirt­schaftsprozess steuert, der für alle Wirtschafts­subjekte bindende Daten für Produktion, Absatz, Verteilung und Verbrauch setzt, dem sich die In­dividuen unterzuordnen haben.
Ebenso wie die zu erzeugenden Güter sowie die Art und das Ausmass ihrer Verteilung bestimmt die Zentralverwaltung auch die Bedürfnisse von privaten Haushalten und Unternehmen. Nicht die Preise, sondern Plansalden sind in der Zen­tralverwaltungswirtschaft Indikatoren gesamtwirt­schaftlicher Knappheitsgrade (K. Paul Hensel). Wenn in der Zentralverwaltungswirtschaft die zentralen Pläne vollständig verwirklicht werden, hat der Wirtschaftsprozess sein Ziel erreicht - un­abhängig davon, in welchem Maße dabei die in­dividuellen Bedürfnisse der Menschen befriedigt werden.





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