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Ausgabe 2017
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Zölle

(engl. duty) Zölle sind öffentliche P Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr und zählen gemäß Abgabenordnung (AO) zu den Steuern. Sie können von Staaten oder Staatengemeinschaften nach der Richtung der Warenbewegung (Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Waren) erhoben werden: Ausfuhrzölle werden auf Waren erhoben, die die Grenze in Richtung Ausland passieren (Exportzölle); Einfuhrzölle werden auf Einfuhren (Importzölle) erhoben; sie haben innerhalb der Zölle die größere Bedeutung; Durchfuhrzölle (Transitzölle) werden auf Waren erhoben, die lediglich durch das Zollgebiet eines anderen Staates transportiert werden.

Zölle stellen tarifäre (engl. tariff = Zolltarif) Handelshemmnisse dar und widersprechen insofern dem Prinzip des Freihandels. Die Europäische Gemeinschaft (EG) baute ihre Binnenzölle schrittweise bis 1968 für den gewerblichen und bis 1970 für den landwirtschaftlichen Bereich ab. Seitdem erhebt sie bzw. die Europäische Union (EU) (Europäische Integration) nur einheitliche Außenzölle (gegenüber Nichtmitgliedsländern) nach dem Gemeinsamen Zolltarif. Damit ist der freie Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft/Union gewährleistet. Die Zolleinnahmen werden von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließen abzüglich eines Verwaltungskostenanteils in den EU Haushalt.





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