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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Europäische Investitionsbank (EIB)

wurde am 1. Januar 1958 als finanziell und organisatorisch selbständiges Finanzinstitut der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Sitz in Luxemburg gegründet. Sie verfügt als öffentlich-rechtliche Behörde über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist ohne Erwerbszweck tätig. Ihre Hauptaufgaben gelten der Verringerung wirtschaftlicher Disparitäten innerhalb der Europäischen Union (EU) durch finanzielle Förderung strukturschwacher Gebiete und Unterstützung von Gemeinschaftsprojekten. Die EIB gewährt langfristige Darlehen und übernimmt Bürgschaften für Investitionsprojekte schwerpunktmäßig in den Bereichen Infrastruktur, Energieversorgung und Industrie. In den letzten Jahren hat sie ihre Tätigkeitsfelder darüber hinaus auch auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von assoziierten Staaten und Entwicklungsländern (AKP-Staaten; Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)) ausgedehnt, wobei mit-tel- und osteuropäische Reformstaaten (MOE-Staaten) H Transformationsländer) in zunehmendem Maße durch Kredite unterstützt wurden. Letzterer Aufgabenbereich verliert jedoch seit Gründung der . Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)’99’ an Bedeutung. Die EIB ist nach der Weltbank (Weltbankgruppe) der größte Anleihenehmer und Darlehensgeber. Sie finanziert sich darüber hinaus aus den Mitteln des Neuen Gemeinschaftsinstruments (NGI) sowie projektgebunden aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft (EG) (für außerhalb der Gemeinschaft liegende Investitionen). Ihr Finanzierungsvolumen betrug 1992 ca. 17 Milliarden ECU. Oberstes Organ der EIB ist der Gouverneursrat, dem die Finanzminister der Gemeinschaft angehören. Sie wird von einem Verwaltungsrat geleitet und von einem Direktorium geführt. Niederlassungen existieren in Athen, Brüssel, Lissabon, London, Madrid und Rom.





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