Sachverständigenrat
ist eine Gruppe von fünf unabhängigen Sachverständigen {»fünf Weise«), die jährlich ein Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland {Sachverständigengutachten) vorlegen muß. Die Bildung des Sachverständigenrates ist im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vorgesehen. In dem Jahresgutachten wird die wirtschaftliche Lage, ihre absehbare Entwicklung sowie das Ausmaß der Verwirklichung der Ziele des Magischen Vierecks beurteilt. Des weiteren werden Möglichkeiten der Wirtschaftspolitik und deren Auswirkungen in der jeweiligen Lage der Konjunktur dargestellt.
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