Partizipation
Die Gesamtheit der Beteiligungsmöglichkeiten von Mitarbeitern am Betriebsablauf eines Unternehmens, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungs-, Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Repräsentanten hinausgehen. Partizipation ist damit eine vertraglich vereinbarte Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern. Sie soll allen Beteiligten ein Höchstmass an Selbstentfaltung ermöglichen und durch verschiedene Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung bei entsprechender Mitverantwortung einer Fremdbestimmung entgegenwirken. Abzugrenzen ist Partizipation vom Mitbestimmungsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes, der den Sachverhalt der gesetzlichen Fixierung eines Machtgleichgewichtes von Kapital und Arbeit im Rahmen einer wirtschaftsdemokratischen Neuordnung kennzeichnet.
Die Beteiligung der Mitarbeiter an Erfolg, Vermögen, Kapital und Entscheidungsprozessen im Unternehmen gilt vielfach als die humanste und sinnvollste Form der Rationalisierung. Dabei spricht man von - innerbetrieblicher Rationalisierung, um ein optimales betriebliches Anpassungsverhaltens an sich verändernde Umweltbedingungen zu kennzeichnen, das nicht nur die mit diesem Begriff oft assoziierte technische oder technologische Rationalisierung umfaßt, d.h. den Ersatz von arbeitsintensiven durch kapital- und technologieintensive Prozesse, sondern auch neue Formen der innerbetrieblichen - Koordination und Organisation der Arbeitsprozesse selbst. Dazu gehören neue Formen von Entscheidungsprozessen, neue - Führungs- und Managementverfahren, der Abbau innerbetrieblicher Hierarchien sowie die Verlagerung und Verteilung von Kompetenzen und Handlungsspielräumen auf untergeordnete Ebenen. So entstanden vielfältige Formen der innerbetrieblichen Partizipation:
· Erfolgs-, Vermögens- und Kapitalbeteiligungsmodelle,
· Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmodelle,
· Stiftungsunternehmen,
· Alternativbetriebe,
· Arbeitnehmergesellschaften.
Diese Modelle unterscheiden sich von einer traditionellen Betriebsorganisation dadurch, dass herkömmliche Formen eines zentralisierten, hierarchischen Betriebsablaufs zugunsten einer materiellen und/oder immateriellen Beteiligung der Arbeitnehmer am Betriebsgeschehen aufgebrochen wurden. Die “Alternativbetriebe” unterscheiden sich von den konventionellen Beteiligungsmodellen noch insofern, als hier eine sozial- und gesellschaftspolitische Vision oder Zielvorstellung die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln und die Struktur der innerbetrieblichen Organisation darstellt; eine Zielvorstellung, die explizit über die bestehenden Formen der Arbeits und Lebensgestaltung hinausgeht. In den “traditionellen” Betrieben mit Mitarbeiterbeteiligung steht demgegenüber die ökonomische Effizienz des Betriebsablaufs im Vordergrund, die gerade durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten aller Arbeitnehmer erhöht werden soll. Partizipation ist in diesem Fall ein Mittel zur Stabilisierung der bestehenden gesellschaftlichen Strukturen und der Wirtschaftsordnung.
“Mitarbeiterbeteiligung” läßt sich grundsätzlich in materielle und immaterielle Beteiligungsrechte differenzieren. Während die materielle Form der Partizipation die Vermögensbeteiligung in Arbeitnehmerhand sowie die Erfolgs- bzw. Kapitalbeteiligung im Rahmen einer Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen der Wirtschaft umfaßt, ermöglicht die immaterielle Beteiligung den Mitarbeitern eine Einflußnahme auf betriebliche Entscheidungsprozesse. Sie beinhaltet damit zusätzliche Informations-, Anhörungs- und Einwirkungsmöglichkeiten und hat in der Regel eine Dezentralisierung und Verlagerung des Entscheidungsprozesses “nach unten” zur Folge. In diesem Sinne soll Mitarbeiterbeteiligung drei Ziele verwirklichen:
· Die Motivation und die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten sowie deren Selbstentfaltungsmöglichkeiten sollen durch Förderung der Identifikation mit den Zielen der Unternehmung verbessert werden.
· Die Eigenkapitalbasis, d.h. Ertragskraft und Effizienz, sollen durch eine Kombination von materiellen und immateriellen Elementen der Mitarbeiterbeteiligung nachhaltig gestärkt werden.
· Sie soll das System der sozialen Marktwirtschaft stabilisieren.
Partizipation wird von den Initiatoren der Beteiligungsmodelle als neuer, wirtschaftlich effizienter und sozial verpflichtender Führungsstil bezeichnet, der im Rahmen der bestehenden Eigentumsverhältnisse Entscheidungsprozesse modifiziert und dezentralisiert, das Letztentscheidungsrecht jedoch auf seiten der Kapitaleigner beläßt. Ökonomisch ausgedrückt heißt das: Durch betriebliche Partnerschaft werden die hohen Kosten einer streng hierarchischen Betriebsorganisation durch die Einführung dezentraler Entscheidungsstrukturen gesenkt, ohne vollständig auf die Vorteile einer betrieblichen Hierarchie zu verzichten.
Neben die ideelle Form der Begründung der Partizipation treten oft reale gesellschaftspolitische Motive. Danach macht eine materielle Mitarbeiterführung die Arbeitnehmer zu Miteigentümern der Unternehmen. In der in diesem Zusammenhang geäußerten Erwartung, auf diese Weise den Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit verringern oder gar aufheben zu können, spiegelt sich die Idee der betrieblichen Partnerschaft besonders deutlich wider.
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