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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Partizipation

Die Gesamtheit der Beteili­gungsmöglichkeiten von Mitarbeitern am Be­triebsablauf eines Unternehmens, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungs-, Infor­mations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungs­rechte der Arbeitnehmer und ihrer Repräsentan­ten hinausgehen. Partizipation ist damit eine ver­traglich vereinbarte Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern. Sie soll allen Beteiligten ein Höchstmass an Selbstentfaltung ermöglichen und durch ver­schiedene Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung bei entsprechender Mitverantwortung einer Fremdbestimmung entgegenwirken. Abzu­grenzen ist Partizipation vom Mitbestimmungs­begriff des Betriebsverfassungsgesetzes, der den Sachverhalt der gesetzlichen Fixierung eines Machtgleichgewichtes von Kapital und Arbeit im Rahmen einer wirtschaftsdemokratischen Neu­ordnung kennzeichnet.
Die Beteiligung der Mitarbeiter an Erfolg, Vermögen, Kapital und Entscheidungsprozessen im Unternehmen gilt vielfach als die humanste und sinnvollste Form der Rationalisierung. Dabei spricht man von - innerbetrieblicher Ra­tionalisierung, um ein optimales betriebliches An­passungsverhaltens an sich verändernde Um­weltbedingungen zu kennzeichnen, das nicht nur die mit diesem Begriff oft assoziierte technische oder technologische Rationalisierung umfaßt, d.h. den Ersatz von arbeitsintensiven durch kapi­tal- und technologieintensive Prozesse, sondern auch neue Formen der innerbetrieblichen - Ko­ordination und Organisation der Arbeitsprozesse selbst. Dazu gehören neue Formen von Ent­scheidungsprozessen, neue - Führungs- und Managementverfahren, der Abbau innerbetriebli­cher Hierarchien sowie die Verlagerung und Verteilung von Kompetenzen und Handlungs­spielräumen auf untergeordnete Ebenen. So ent­standen vielfältige Formen der innerbetrieblichen Partizipation:
· Erfolgs-, Vermögens- und Kapitalbeteiligungs­modelle,
· Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmodelle,
· Stiftungsunternehmen,
· Alternativbetriebe,
· Arbeitnehmergesellschaften.
Diese Modelle unterscheiden sich von einer tradi­tionellen Betriebsorganisation dadurch, dass herkömmliche Formen eines zentralisierten, hier­archischen Betriebsablaufs zugunsten einer ma­teriellen und/oder immateriellen Beteiligung der Arbeitnehmer am Betriebsgeschehen aufgebro­chen wurden. Die “Alternativbetriebe” unterschei­den sich von den konventionellen Beteiligungs­modellen noch insofern, als hier eine sozial- und gesellschaftspolitische Vision oder Zielvorstel­lung die Grundlage für das wirtschaftliche Han­deln und die Struktur der innerbetrieblichen Or­ganisation darstellt; eine Zielvorstellung, die ex­plizit über die bestehenden Formen der Arbeits und Lebensgestaltung hinausgeht. In den “tradi­tionellen” Betrieben mit Mitarbeiterbeteiligung steht demgegenüber die ökonomische Effizienz des Betriebsablaufs im Vordergrund, die gerade durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten aller Arbeitnehmer erhöht werden soll. Partizipation ist in diesem Fall ein Mittel zur Stabilisierung der be­stehenden gesellschaftlichen Strukturen und der Wirtschaftsordnung.
“Mitarbeiterbeteiligung” läßt sich grundsätzlich in materielle und immaterielle Beteiligungsrechte differenzieren. Während die materielle Form der Partizipation die Vermögensbeteiligung in Arbeit­nehmerhand sowie die Erfolgs- bzw. Kapitalbe­teiligung im Rahmen einer Beteiligung der Arbeit­nehmer am Produktivvermögen der Wirtschaft umfaßt, ermöglicht die immaterielle Beteiligung den Mitarbeitern eine Einflußnahme auf betriebli­che Entscheidungsprozesse. Sie beinhaltet da­mit zusätzliche Informations-, Anhörungs- und Einwirkungsmöglichkeiten und hat in der Regel eine Dezentralisierung und Verlagerung des Ent­scheidungsprozesses “nach unten” zur Folge. In diesem Sinne soll Mitarbeiterbeteiligung drei Zie­le verwirklichen:
· Die Motivation und die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten sowie deren Selbstentfal­tungsmöglichkeiten sollen durch Förderung der Identifikation mit den Zielen der Unternehmung verbessert werden.
· Die Eigenkapitalbasis, d.h. Ertragskraft und Ef­fizienz, sollen durch eine Kombination von mate­riellen und immateriellen Elementen der Mitarbei­terbeteiligung nachhaltig gestärkt werden.
· Sie soll das System der sozialen Marktwirt­schaft stabilisieren.
Partizipation wird von den Initiatoren der Beteili­gungsmodelle als neuer, wirtschaftlich effizienter und sozial verpflichtender Führungsstil be­zeichnet, der im Rahmen der bestehenden Eigentumsverhältnisse Entscheidungsprozesse modifiziert und dezentralisiert, das Letztentschei­dungsrecht jedoch auf seiten der Kapitaleigner beläßt. Ökonomisch ausgedrückt heißt das: Durch betriebliche Partnerschaft werden die ho­hen Kosten einer streng hierarchischen Betriebs­organisation durch die Einführung dezentraler Entscheidungsstrukturen gesenkt, ohne vollstän­dig auf die Vorteile einer betrieblichen Hierarchie zu verzichten.
Neben die ideelle Form der Begründung der Par­tizipation treten oft reale gesellschaftspolitische Motive. Danach macht eine materielle Mitarbei­terführung die Arbeitnehmer zu Miteigentümern der Unternehmen. In der in diesem Zusammen­hang geäußerten Erwartung, auf diese Weise den Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit ver­ringern oder gar aufheben zu können, spiegelt sich die Idee der betrieblichen Partnerschaft be­sonders deutlich wider.





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