Lohnnebenkosten
sind sämtliche Kosten, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufwenden muß und die über das Entgelt für die effektiv geleistete Arbeit hinausgehen. Hierzu gehören neben dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) auch Kosten, die durch Urlaub, Bildungsurlaub, Krankheit, weitere Vergütungen (z.B. 13. Monatsgehalt) und Freistellungen jeglicher Art (siehe Lohn) entstehen.
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