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Ausgabe 2017
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Agio

(engl. premium) Derjenige Betrag, der bei der Emission eines Wertpapiers, einer Beteiligung oder einer Fondsanlage den Nennwert übersteigt, wird als Agio (it. für Aufgeld) bezeichnet. Auch bei der Rückzahlung (Tilgung) kann ein Agio auftreten, wenn der Rückzahlungsbetrag den Nennwert übersteigt. Im Agio können analog zum Disagio vorausbezahlte Gebühren (etwa die mit der Emission zusammenhängenden Kosten) und Provisionen (z. B. die Vertriebsprovision) enthalten sein, die bei Vertragsabschluss (Vertrag) entstehen und zum Nominalbetrag der Anlageform hinzugerechnet werden. Bei der Emission von Aktien ist das Agio in die + Kapitalrücklage der Aktiengesellschaft einzustellen und wird somit Teil des bilanziellen Eigenkapitals. Ein Agio aus der Emission von Schuldverschreibungen wird in der Bilanz als passiver Rechnungsabgrenzungsposten, ein Rückzahlungsagio als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Position wird über die Laufzeit der Schuldverschreibung verteilt aufgelöst.





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