Eigenkapital
- Vermögensrechnung
Das Grundkapital bei einer Aktiengesellschaft bzw. das Stammkapital bei einer GmbH zzgl. der gesetzlichen und freien Rücklagen sowie des Gewinnvortrages gehören zum Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft. Bei der bonitätsmäßigen Beurteilung einer Gesellschaft sind auch die stillen Reserven zu berücksichtigen.
Das Eigenkapital besteht aus finanziellen Mitteln, die dem Unternehmen von seinen Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden.
Eigenkapital kann einem Unternehmen von aussen (Kapitalerhöhung durch Einlagen) oder von innen (Verzicht auf Gewinnausschüttung, sog. Gewinnthesaurierung) zugeführt werden.
Berechnung bzw. Zusammensetzung
Bei einer Kapitalgesellschaft errechnet sich das Eigenkapital aus dem gezeichnetes Kapital zuzüglich den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, den Sonderposten mit Rücklageanteil abzüglich der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnetes Kapital.
Der Begriff Effektives Eigenkapital umfasst zusätzlich noch stille Reserven.
Man unterscheidet ausserdem variables Eigenkapital und konstantes Eigenkapital je nach der Veränderlichkeit.
Das Gegenstück zum Eigenkapital ist das Fremdkapital. Beides zusammen ergibt die Bilanzsumme.
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