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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Eigenheimzulage

Dies ist eine staatliche Förderung für den Bau oder Kaufeines Eigenheims. Seit dem 1. Januar 2000 gelten für die Eigenheimzulage neue, im Vergleich zu den Vorjahren niedrigere Einkommensgrenzen für die Gewährung der Zulage. Nur für Eltern mit mindestens drei Kindern hat sich die Situation verbessert. Die Grenzen für das sogenannte Zweijahreseinkommen, das sich aus den Einkünften aus dem Jahr des Einzugs und des Vorjahres zusammensetzt, liegen nunmehr für Alleinstehende bei 160.000 DM (vorher 240.000) und für Ehepaare bei 320.000 DM (vorher: 480.000). Jedes Kind, für das der Bauherr im Jahr des Einzugs Kindergeld erhält, erhöht diese Einkommensobergrenze um 60.000 DM.





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