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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Währungsreform

Eine Währungsreform wird in der Regel nach einer sehr starken Geldentwertung (Inflation) erforderlich. In Deutschland ist noch in Erinnerung der sehr scharfe Eingriff in das deutsche Geldwesen im Rahmen der Währungsreform vom Juni 1948. Zur Sanierung des Geldwertes wurden die aus der Kriegsfinanzierung stammenden hohen Reichsmarkbestände durch die Abwertung aller Guthaben und Forderungen auf ein Zehntel abgeschöpft. Als neue Währung wurde anstelle der Deutschen Reichsmark die »Deutsche Mark« eingeführt.
Währungsumstellungen im 20. und 21. Jahrhundert
30.8.1924: Deutschland
Reichsmark (Goldkernwährung bisher Rentenmark)
20.9.1931: Großbritannien
Pfund (Abkehr vom Goldstandard)
20.6.1948: Westdeutschland (Westzonen) Deutsche Mark (bisher Reichsmark) Jeder Deutsche erhielt 40 DM »Kopfgeld«. Für 100 Reichsmark gab es 6,50 DM.
24.6.1948: Ostdeutschland Mark der deutschen Notenbank
1.1.1960: Frankreich
Neuer Franc (Umstellung 100 : 1)
1.1.1963: Finnland
Finnmark (Umstellung 100 : 1)
1.1.1966: Jugoslawien Dinar (Umstellung 100 : 1)
15.8.1971: USA
US-Dollar (Ende der Goldeinlösungspflicht)
1.7.1990: DDR
 Einführung der DM anstelle der Mark
1.1.1999: Europa
Einführung des Euro in den EU-Ländern (einheitliche Währung ab 1.7.2002)

Grundlegende Neugestaltung der Geldordnung eines Landes, verbunden mit der Einführung einer neuen Währung. Eine solche gab es 1948 in Deutschland (im sog. vereinigten Wirtschaftsgebiet der drei westlichen Besatzungszonen); an die Stelle der wertlos gewordenen Reichsmark (RM) trat die Deutsche Mark (DM).

Allgemein bedeutet Währungsreform die Einführung neuer gesetzlicher Zahlungsmittel. Die für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bedeutende Währungsreform von 1948 brachte die Ablösung der Reichsmark (RM) durch die Deutsche Mark (DM). Ab dem 21. 6. 1948 war die D-Mark dann alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in der Bundesrepublik.

Eine Definition der Währungsreform bietet die Website des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Bamberg (http://www.uni-bamberg.de). Dort heißt es: »Unter Währungsreform versteht Heinz Sauermann »eine solche Neuordnung des Geldwesens eines Landes, die einer vorangegangenen Geldzerrüttung ein Ende setzt und die Voraussetzungen für eine funktionsfähige Geldwirtschaft wiederherstellt. Daraus folgt, daß es sich bei einer Währungsreform nicht nur um ein technisches Experiment handelt. Zwar ist mit jeder Geldreform ein Geldumtausch oder die Einführung eines neuen Geldes an die Stelle des alten Geldes verbunden, aber sie beschränkt sich nicht auf diesen technischen Vorgang. Als isolierte technische Maßnahme des Geldumtausches würde eine Reform wenig Wert haben. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Wirtschaftspolitik mit ihr verbunden ist. Die Reaktion der Behörden der offenbar überraschten sowjetischen Besatzungszone auf die von sowjetischer Seite sogenannte »separate Währungsreform« der Westmächte war überstürzt. Grundlage für die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Groß-Ber-lin war der Befehl Nr. 111 der Sowjetischen Militärverwaltung »Demokratische Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und in Berlin« vom 23. Juni 1948. (Zum Wortlaut dieses Befehls Geldgeschichte VI)





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