Goldstandard
Siehe: Goldwährung
Internationales Währungssystem, in dem das Gold entweder als gesetzliches Zahlungsmittel dient oder eine Umtauschverpflichtung der Währung in Gold besteht (Goldkonvertibilität). Beim G. sind die Paritäten in Gold fixiert (Goldparität) und der Bargeldumlauf an die Goldreserven gebunden. Die sich auf dem Devisenmarkt ergebenden Schwankungen der Wechselkurse waren durch den oberen Goldpunkt (Goldexportpunkt) und den unteren Goldpunkt (Goldimportpunkt) begrenzt. Wenn die Devisennachfrage größer war als das Devisenangebot (der Preis/Wechselkurs der ausländischen Währung bis zum oberen Goldpunkt stieg), dann wurde durch den Verkauf (Export) von Gold gegen Devisen der Devisennachfrageüberschuss beglichen. Wenn hingegen das Devisenangebot größer als die Devisennachfrage war (der Preis/Wechselkurs der ausländischen Währung bis zum unteren Goldpunkt sank), dann wurde durch den Kauf (Import) von Gold gegen Devisen der Devisenangebotsüberschuss ausgeglichen. Der G. spielte in der internationalen Währungsordnung zwischen 1870 und 1914 eine dominierende Rolle. Mit ihm war der Sicherung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts absolute Priorität eingeräumt. Der G. war nicht das Ergebnis internationaler Vereinbarungen. Er funktionierte, weil sich die wichtigsten Welthandelsländer — autonom — an die gleichen Grundsätze für die Gestaltung/Erhaltung der internationalen Währungsordnung hielten; im Gegensatz zum Bretton-Woods-System (das auf vertraglichen Vereinbarungen beruhte).
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