Währungspolitik
(1) I. e. S. Begr. f. alle (staatlichen) Maßnahmen im Hinblick auf den Außenwert einer Währung, die sich auf dem Devisenmarkt auswirken. Solche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung (Stabilisierung) des Wechselkurses einer Währung bzw. der internationalen Zahlungsfähigkeit einer Volkswirtschaft können sein: Interventionen auf dem Devisenmarkt (Kauf oder Verkauf von Währungsreserven seitens der Zentralbank), Aufwertung oder Abwertung einer Währung, Herbeiführung oder Einschränkung/Beendigung der Konvertibilität, Devisenbewirtschaftung. (2) I. w. S. zählen zur W. alle Maßnahmen der Zentralbank einer Volkswirtschaft (der EZB für den Euroraum) hinsichtlich der Erhaltung bzw. Gestaltung des Binnen- und des Außenwertes ihrer Währung sowie zur reibungslosen Abwicklung des binnen- und außenwirtschaftlichen Zahlungsverkehrs. S. Geldwertstabilität, Geldpolitik. Ferner sind zur W. auch die Maßnahmen in Bezug auf die rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen der Geld- und Währungsordnung zu rechnen; wie z. B. die Abhängigkeit oder Unabhängigkeit der Zentralbankpolitik von staatlicher Einflussnahme; s. Zentralbankautonomie.
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