Geldpolitik
Begr. f. d. Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen der Träger der G. (meist der Zentralbank) zur Gestaltung der monetären Rahmenbedingungen und Sicherung der Währung einer Volkswirtschaft bzw. einer Gemeinschaft von Volkswirtschaften. In der WWU ist das ESZB für die G. zuständig - unabhängig von Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft und Regierungen der Mitgliedstaaten. Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Das ESZB hat die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft zu unterstützen (soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist). Dazu stehen die geldpolitischen Instrumente der Offenmarktgeschäfte, der Ständigen Fazilitäten und der Mindestreservenpolitik zur Verfügung. Sie ermöglichen die Steuerung der Zinskonditionen und der Liquiditätsverhältnisse am Geldmarkt.
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