Devisenbewirtschaftung
Staatliche Reglementierung des Außenwirtschaftsverkehrs und des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland zur Vermeidung von nicht gewollten Devisenzu- und -abflüssen. Derartige staatliche Eingriffe erfolgen oft in devisenschwachen Ländern bei starken Kapitalfluchttendenzen. Falls in der Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen der Devisenwirtschaft erforderlich werden sollten, würde das AWG die Rechtsgrundlage bilden.
, Devisenkontrolle, Devisenzwangswirtschaft. Begr. f. die teilweise oder vollständige Reglementierung der Verwendung der Deviseneinnahmen eines Staates; auf Grund chronischer Devisenknappheit oder im Rahmen einer staatlichen Zentralverwaltungswirtschaft. D. impliziert das Devisenmonopol des Staates bzw. dessen Zentralbank. Exporteure müssen ihre Deviseneinnahmen abführen, Importeuren werden auf Antrag Devisen zugeteilt; nach unterschiedlichen Kriterien, wie Leistungszweck, Art der Zahlungsverpflichtung, Zahlungsort, Zahlungswährung u. a. m.. Devisen dürfen nur über die zuständigen staatlichen Behörden - zu offiziell festgesetzten Kursen - an- und verkauft werden. Mit der D. ist immer eine mehr oder weniger ausgeprägte zentrale staatliche Lenkung des Außenhandels verbunden. Sie erfordert einen großen (kostspieligen) Verwaltungs- und Kontrollapparat. Erhoffte positive Wirkungen einer D. sind mit erheblichen Nachteilen verbunden. Einschränkungen der internationalen Arbeitsteilung und der internationalen Kapitalverkehrsströme sowie Verzerrungen der internationalen Handelsströme und Wechselkursrelationen beeinträchtigen die internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Die Währungen von Ländern mit D. sind oftmals überbewertet; dies führt dazu, dass Devisen auf dem Schwarzen Markt gehandelt werden. Gegensatz: Konvertibilität.
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