Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Devisenhandel

Handel mit Devisen zwischen in- und ausländischen Banken. Siehe auch: Devisen

bezeichnet den Handel mit Zahlungsmitteln in fremden Währungen in Form von Buchgeld, Wechseln oder Schecks, die im Ausland zahlbar sind. Nach der Verfügbarkeit der entsprechenden Guthaben werden Kassadevisen (Devisenkassa-geschäft) und Termindevisen unterschieden. Die amtlichen Devisennotierungen der Börsen werden von den Banken bei der Erfüllung von Kundenaufträgen zugrundegelegt. Währungen, die nicht amtlich notiert sind, werden dagegen zu freien Marktkursen gehandelt. Die Guthaben sind an bestimmten Orten im Ausland, in der heimischen Währung des jeweiligen Landes, auszahlbar. Zahlungsorte sind in der Regel international bedeutende Finanzplätze, an denen das Zahlungsanweisungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecom-munication (SWIFT) angewendet wird. Der Handel erfolgt an Devisenbörsen. Der Devisenhandel ist in der Bundesrepublik Deutschland vornehmlich ein Geschäft der Banken. Er wird durch die in einer offenen Volkswirtschaft permanent durchzuführenden grenzüberschreitenden Zahlungstransaktionen bestimmt. Faktisch stellt er einen Handel von Fremdwährungsguthaben gegen Guthaben, die auf heimische Währung lauten, dar. Überwiegend wird er zwischen Banken, Industrieunternehmen und Devisenmaklern telefonisch (Telefonverkehr, Telefonhandel) oder mittels elektronischer Systeme abgewickelt.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Devisenbewirtschaftung
 
Dienstleistungsbilanz
 
Weitere Begriffe : GWB | Fair value | Optionsanleihe
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.