Ordnungspolitik
Begr. f. d. Teilgebiet der allgemeinen Wirtschaftspolitik, das sich mit den rechtlich-organisatorischen Maßnahmen befasst, durch welche die Träger der Wirtschaftspolitik (wie Bund, Länder und Verbände) die Wirtschaftsverfassung und damit die längerfristigen Rahmenbedingungen für den Ablauf des Wirtschaftsprozesses innerhalb der Wirtschaftsordnung eines Staates (z. B. einer Sozialen Marktwirtschaft) gestalten. Vgl. Prozesspolitik.
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