Belegschaftsaktien
Aktien, die den Arbeitnehmern zu Vorzugskursen angeboten werden als Instrument der Vermögensbildungspolitik. Veräußerung meistens nur nach Ablauf einer Sperrfrist zulässig (bis zu fünf Jahren).
Viele Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern Aktien des eigenen Unternehmens zum Vorzugskurs an. Mit Belegschaftsaktien sind dieselben Rechte wie mit den anderen Aktien verbunden, und der Erwerb solcher Aktien wird staatlich gefördert (Vermögenswirksame Leistungen). Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Belegschaftsaktien beispielsweise einer Steuerbegünstigung. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist, daß die Aktien innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb nicht wieder veräußert werden dürfen.
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