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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Krankengeld

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber eine Lohnoder Gehaltsfortzahlung. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert, das eine Fortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für sechs Wochen vorsieht. Für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch tritt danach die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung wird in Höhe von 70 Prozent des Arbeitsentgeltes, maximal jedoch in Höhe von 90 Prozent des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Vom Krankengeld sind weiterhin Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten, die zur Hälfte von der Krankenkasse getragen werden. Die hier entstehenden Lücken können durch eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Diese zahlt maximal in Höhe des Nettoeinkommens. Während des Bezuges von Krankentagegeld sind weiterhin der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung und zur Rentenversicherung zu tragen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernehmen meist die privaten Krankenversicherer.





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