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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Gewerbesteuer

(engl. business tax) Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Objekt bzw. Real oder Sachsteuer, weil die Besteuerung nicht an die Leistungsfähigkeit einer Person, sondern an sachliche Kriterien (hier: stehender Gewerbebetrieb im Inland) anknüpft. Die Besteuerung richtet sich nach der Ertragskraft des Gewerbebetriebs (Gewerbeertrag). Die Gewerbesteuer zählt insofern zu den Ertragsteuern. Die Erhebung der Gewerbesteuer erfolgt durch die Gemeinde, in der sich der Sitz der Betriebsstätte des Gewerbebetriebs befindet. Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der seiner Höhe nach gemeindeabhängige Hebesatz mit dem einheitlich zu ermittelnden Steuermessbetrag multipliziert. Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht überwiegend den Gemeinden zu.

Durch eine Umlage werden der Bund und die Länder an dem Gewerbesteueraufkommen beteiligt. Die Gewerbesteuer kann als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Gewinn abgesetzt werden. Im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes wird bei gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Belastung mit Gewerbesteuer durch einen pauschalen Abzug von der Einkommensteuer auf Unternehmer bzw. Gesellschafterebene weitgehend beseitigt. Diese Regelung soll zu einer gleichwertigen Entlastung der Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften führen.





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