Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gewerkschaften

sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern. Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Mitglieder in Fragen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis bzw. der Tätigkeit und Lebenssituation als abhängig Beschäftigte ergeben. Ziele und Arbeit der Gewerkschaften: Wahrung der Arbeitnehmerinteressen durch Einflußnahme auf die Wirtschaft über die gesetzlichen Institutionen aus + Betriebsverfassungsgesetz, Montanmitbestimmung und Mitbestimmung, Aushandeln der Tarifverträge, Kontakte mit Regierung und Arbeitgeberverbänden sowie gewerkschaftseigene Bildungs- und Kulturaktivitäten. In der Bundesrepublik sind die Gewerkschaften nach Wirtschaftszweigen organisiert (z.B. IG Metall; IG Bau- Steine- Erden usw.); es gibt jedoch auch Angestelltengewerkschaften, die über verschiedene Industriezweige reichen. Die Gewerkschaften sind im Dachverband des -DGB vereinigt. Siehe auch Unions.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gewerbesteuer
 
Gewinn
 
Weitere Begriffe : Kommanditgesellschaft (KG) | Europäische union | Zins
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.