Europäische Zentralbank (EZB)
Wenn in der Vergangenheit von der Deutschen Bundesbank oder ihrem Direktorium gesprochen wurde, dann wurde oft der Begriff Währungshüter benutzt. Die Währungs- bzw. Preisstabilität war immer oberstes Gebot für die Bundesbank, die einige ihrer Funktionen allerdings im Zuge der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion an die EZB abgeben wird. Die Europäische Zentralbank hat am 1. Juli 1998 in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufgenommen. Sie übt unter anderem die Funktion einer Notenbank aus, das heißt, nur sie darf die Euro-Noten herausgeben. Ihre Satzung (»Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems von Zentralbanken und der EZB« vom 7. Februar 1992) lehnt sich eng an das Bundesbank-Gesetz an. Wichtige Aufgaben und Merkmale der Europäischen Zentralbank sind:
Die Preisstabilität ist oberstes Ziel der EZB.
Die EZB ist von den nationalen Regierungen der Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion ebenso unabhängig wie von den anderen Institutionen der Europäischen Union.
Der EZB ist verboten, Regierungen Kredite zum Ausgleichen eines defizitären Haushaltes zu gewähren (sog. Staatsfinanzierung).
Die Europäische Zentralbank bildet zusammen mit den Zentralbanken der Teilnehmerstaaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Dessen vorrangigste Aufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität. Daher ist es alleinige Aufgabe des ESZB, die Geldpolitik für alle teilnehmenden Länder festzulegen und zu kontrollieren, so wie das bisher die Deutschen Bundesbank für Deutschland getan hat.
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