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Ausgabe 2017
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Europäische wirtschaftsgemeinschaft

(EWG)
Durch die Verträge von Rom wurde 1958 die EWG beschlossen, der die sechs Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland, Italien und Luxemburg angehörten, mit dem Ziel einer engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Schaffung einer Zollunion.
Siehe: Europäische Gemeinschaft (EG), Europäische Union (EU)

(EWG). Die wichtigste der drei ursprünglich rechtlich selbstständigen Institutionen der —> Europäischen Gemeinschaften. Gegr. am 25.03.1957 in Rom mit der Unterzeichnung des zweiten der beiden „Römischen Verträge"; in Kraft getreten am 01.01.1958. Die EWG ist eine supranationale Körperschaft des Völkerrechts. Im Unterschied zu EGKS und EAG, mit deren Hilfe nur eng abgegrenzte Wirtschaftsbereiche integriert werden sollten, war die EWG von Anfang an auf eine umfassende wirtschaftliche Integration der beteiligten Länder ausgerichtet; auf die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes in Europa, die freie Mobilität der Produktionsfaktoren, die schrittweise Harmonisierung aller dazu erforderlichen Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsbereiche. Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 01.11.1993 trat an die Stelle der EWG die EG, die Europäische Gemeinschaft.





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