Privatisierung
Überführung von Unternehmen aus Staatsbesitz in Privateigentum. In der Vergangenheit wurden staatliche Gesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe von klein gestückelten Aktien ganz oder teilweise in Privateigentum überführt. Typische Beispiele sind die Privatisierung von VW sowie VEBA und Preussag.
Die größte Privatisierungsmaßnahme der Welt begann nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten über die eigens zu diesem Zweck gegründete »Treuhandanstalt« Berlin. Diese Institution des öffentlichen Rechts wurde damit betraut, alle staatseigenen Unternehmen der ehemaligen DDR zu privatisieren, soweit dieses aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll und möglich war. Auch in den ehemals kommunistischen Ostblockstaaten laufen Privatisierungsprogramme großen Umfanges zwecks Förderung der Marktwirtschaft und damit Vitalisierung der gesamten Volkswirtschaft dieser Staaten.
Siehe auch: Treuhandanstalt
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|