Tarifautonomie
bedeutet, daß der Staat bzw. die Gesetzgebung lediglich Mindestanforderungen für Teile der Arbeitsbedingungen regeln. Darüber hinaus entscheiden die Tarifpartner frei, welche weiteren Leistungen und Verpflichtungen in die Tarifverträge eingehen sollen (Tarifverhandlungen). Zur Tarifautonomie gehört ebenfalls, daß der Staat nicht in den Arbeitskampf (Streik, Aussperrung) eingreift; Streitigkeiten hieraus regeln ausschließlich die Arbeitsgerichte.
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