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Ausgabe 2017
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Schlechtwettergeld

ist eine Leistung für Arbeitsausfall, die vom Arbeitsamt (Bundesanstalt für Arbeit) gewährt wird. Empfänger sind Arbeitnehmer des Baugewerbes, die während der Schlechtwetterzeit (1.11.-31.3.) nicht gekündigt werden können und denen an einem Arbeitstag mindestens eine Arbeitsstunde ausfällt. Bei anderweitiger Beschäftigung (Ausnahme: nur kurzfristige) sowie für Urlaubs- und Feiertage besteht kein Anspruch. Der Arbeitsausfall muß beim Arbeitsamt gemeldet werden, der Antrag muß innerhalb 3 Monaten nach dem 31.3. erfolgen.





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