Home | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rentenanpassung

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich zum 1. Juli an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt. Zu diesem Zweck wird auf der Grundlage eines neuen aktuellen Rentenwerts eine neue Monatsrente errechnet. In den neuen Bundesländern wird dabei ein spezieller Rentenwert (Ost) zugrunde gelegt, der ebenfalls jährlich verändert wird.

Näheres zum aktuellen Rentenwert und seiner Berechnung Altersrente und Hinterbliebenenrente.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Rente
 
Rentenfonds
 
Weitere Begriffe : Inflation | Delta | Fonds
 
Copyright © 2017 Wirtschaftslexikon.wiki
Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.