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Wirtschaftslexikon
Ausgabe 2017
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Preisindex für die Lebenshaltung

(Lebenshal­tungskostenindex): Eine Indexzahl, die darüber Auskunft geben soll, um welchen Anteil (Prozentsatz) die Lebenshaltung in einem Lande sich ausschließlich aufgrund von Preisänderun­gen von einem Jahr auf das andere bzw. zwi­schen einer Basisperiode (einem Basisjahr) und einer Berichtsperiode (einem Berichtsjahr) ver­ändert hat.
Zur Neutralisierung von Faktoren wie z.B. der Veränderung von Konsumgewohnheiten im Zeit­verlauf muss der Indexberechnung für die in den Vergleich einbezogenen Jahre ein vergleichba­rer, d.h. art- und mengenmäßig gleich zusam­mengesetzter Warenkorb zugrundegelegt werden. Mit wachsender Entfernung der Basisperi­ode, in der der Warenkorb in seiner Zusammen­setzung festgelegt wurde, von der Berichtsperi­ode wird das immer schwieriger und erfordert ei­ne der Realität angemessene Veränderung der Zusammensetzung des Warenkorbs, durch die wiederum langfristige Vergleiche erschwert oder unmöglich gemacht werden.
Ein Preisindex für die Lebenshaltung wird in Deutschland seit dem Jahre 1920 ermittelt. Bei der Ermittlung werden zwei Verfahren verwen­det: “Neben einem Preisindex für die Lebenshal­tung auf der Grundlage des fiktiven Durch­schnittshaushaltes existieren verschiedene an­dere Preisindizes für die Lebenshaltung, die je­weils eine für einen großen Teil der Haushalte typische Struktur haben” (Rainer Hauzeneder). Das Statistische Bundesamt der Bundesrepublik berechnet die folgenden fünf Preisindizes für die Lebenshaltung:

1. Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte: In diesem Fall entspricht der Index­haushalt in seiner Struktur dem Durchschnitt aller Haushalte und umfaßt genau zwei Erwachsene und 0,7 Kinder.

2. Preisindex für 4-Personen-Haushalte von An­gestellten und Beamten mit höherem Einkom­men: Der Indexhaushalt umfaßt zwei Erwachse­ne und zwei Kinder, von denen mindestens eins unter 15 Jahre alt ist.

3. Preisindex für die Lebenshaltung von Arbeit­nehmern mit mittlerem Einkommen des alleinver­dienenden Haushaltsvorstands: Indexhaushalt ist ein städtischer 4-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (mindestens eins unter 15), in dem der Haushaltsvorstand der Al­leinverdiener ist.

4. Preisindex für die Lebenshaltung von Renten-und Sozialhilfeempfängern: Der Haushalt besteht aus zwei älteren Erwachsenen, von denen der Haushaltsvorstand der Alleinverdiener ist.

5. Preisindex für die einfache Lebenshaltung ei­nes Kindes: Hier besteht nur eine einzige Index­person, nämlich ein Kind im Alter von bis zu 18 Jahren, das allein bei der Mutter oder einem Ver­wandten lebt. Die Berechnung von Preisindizes für die Lebenshaltung erfolgt nach der Formel des Laspeyre-Index.





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