Preisindex für die Lebenshaltung
(Lebenshaltungskostenindex): Eine Indexzahl, die darüber Auskunft geben soll, um welchen Anteil (Prozentsatz) die Lebenshaltung in einem Lande sich ausschließlich aufgrund von Preisänderungen von einem Jahr auf das andere bzw. zwischen einer Basisperiode (einem Basisjahr) und einer Berichtsperiode (einem Berichtsjahr) verändert hat.
Zur Neutralisierung von Faktoren wie z.B. der Veränderung von Konsumgewohnheiten im Zeitverlauf muss der Indexberechnung für die in den Vergleich einbezogenen Jahre ein vergleichbarer, d.h. art- und mengenmäßig gleich zusammengesetzter Warenkorb zugrundegelegt werden. Mit wachsender Entfernung der Basisperiode, in der der Warenkorb in seiner Zusammensetzung festgelegt wurde, von der Berichtsperiode wird das immer schwieriger und erfordert eine der Realität angemessene Veränderung der Zusammensetzung des Warenkorbs, durch die wiederum langfristige Vergleiche erschwert oder unmöglich gemacht werden.
Ein Preisindex für die Lebenshaltung wird in Deutschland seit dem Jahre 1920 ermittelt. Bei der Ermittlung werden zwei Verfahren verwendet: “Neben einem Preisindex für die Lebenshaltung auf der Grundlage des fiktiven Durchschnittshaushaltes existieren verschiedene andere Preisindizes für die Lebenshaltung, die jeweils eine für einen großen Teil der Haushalte typische Struktur haben” (Rainer Hauzeneder). Das Statistische Bundesamt der Bundesrepublik berechnet die folgenden fünf Preisindizes für die Lebenshaltung:
1. Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte: In diesem Fall entspricht der Indexhaushalt in seiner Struktur dem Durchschnitt aller Haushalte und umfaßt genau zwei Erwachsene und 0,7 Kinder.
2. Preisindex für 4-Personen-Haushalte von Angestellten und Beamten mit höherem Einkommen: Der Indexhaushalt umfaßt zwei Erwachsene und zwei Kinder, von denen mindestens eins unter 15 Jahre alt ist.
3. Preisindex für die Lebenshaltung von Arbeitnehmern mit mittlerem Einkommen des alleinverdienenden Haushaltsvorstands: Indexhaushalt ist ein städtischer 4-Personen-Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (mindestens eins unter 15), in dem der Haushaltsvorstand der Alleinverdiener ist.
4. Preisindex für die Lebenshaltung von Renten-und Sozialhilfeempfängern: Der Haushalt besteht aus zwei älteren Erwachsenen, von denen der Haushaltsvorstand der Alleinverdiener ist.
5. Preisindex für die einfache Lebenshaltung eines Kindes: Hier besteht nur eine einzige Indexperson, nämlich ein Kind im Alter von bis zu 18 Jahren, das allein bei der Mutter oder einem Verwandten lebt. Die Berechnung von Preisindizes für die Lebenshaltung erfolgt nach der Formel des Laspeyre-Index.
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